16 Fugeninstandsetzung

Eine Versiegelung nach DIN 18545 oder eine Versiegelung ohne Vorlegeband wird als Erstversiegelung bezeichnet. Dabei sind sowohl die Dichtstoffdimensionierung exakt festgelegt als auch die Haftungsflächen definiert. Eine Instandsetzungsarbeit an einer defekten Versiegelung kann daher in keinem Fall die Ausgangssituation wieder­herstellen und erfordert eine besonders sorgfältige Vorbe­reitung und ggf. Beratung. Bei einer Fugeninstandsetzung ist es also nicht möglich, die Vorgaben der DIN 18545 oder der Versiegelung ohne Vorlegeband zu erfüllen. Es ist jedoch möglich, eine fachgerechte Instandsetzung durchzuführen, die die Anforderungen an die Schlagregen­dichtheit erfüllt.
Das Eindringen von Wasser bzw. eine schadhafte Versie­gelung kann auf Ausführungsmängel und verschiedene andere Ursachen (z. B. Beschichtungsunverträglichkeiten, Lufteinschlüsse im Dichtstoff) zurückgeführt werden. Wenn Wasser an schadhaften Stellen über die Versiege­lung in den Glasfalz eindringt, sind Schäden am Holzfens­ter (z. B. Isolierglas-Randverbund, VSG-Folie, schadhafte Beschichtung) vorprogrammiert.
Die nachfolgenden Beispiele sollen das verdeutlichen:

16.1 Schadensursachen

Abbildung 16
Nicht vollsattes Ausfüllen der Dichtstofffuge (unzureichende Haftungsauflage)

Abbildung 17
Gerissener Dichtstoff (Kohäsionsverlust)

Abbildung 18
Haftverlust des Dichtstoffs durch mangelhafte Untergrundvorbehandlung oder Unverträglichkeit mit der Beschichtung (Adhäsionsverlust)

Abbildung 19
Lufteinschlüsse im Dichtstoff


Anmerkung: Die aufgeführten Schadensursachen gelten sowohl für die Versiegelung nach DIN 18545 mit Vorlegeband als auch für die Versiegelung ohne Vorlegeband.

16.2 Ausführung der Neuversiegelung

Der vorhandene Dichtstoff kannim Fugengrund nicht restlos entfernt werden. Die Folge ist ein direkter Kontakt zwischen dem vorhandenen und dem neu einzusetzenden Dichtstoff. Daher muss sichergestellt sein, dass der neu einzusetzende Dichtstoff mit dem vorhandenen verträglich ist und am Glas und Holzrahmen einwandfrei haftet.

Folgende Arbeitsschritte sind notwendig, um eine fachgerechte und technisch einwandfreie Instandsetzung durchzuführen:

1. Schräges Abschneiden der vorhandenen Versiegelung zum Glaselement (siehe Bild 20), wobei darauf zu achten ist, dass das Holz nicht beschädigt wird.
Abbildung 20
Schräges Abschneiden des vorhandenen Dichtstoffes


2. Glas und Holzrahmen gründlich reinigen, kleinere rohe Stellen am Holz, die ggf. beim Herausschneiden des alten Dichtstoffes entstanden sind, nachbeschichten oder mit Primer vorstreichen.
Da die neue Versiegelungsfase deutlich breiter wird, ist es hilfreich, sowohl am Holz als auch am Glas abzukleben, um eine gerade, exakte Optik zu erreichen.
3. Neuversiegeln durch schräges Überdecken der alten Versiegelung, wobei empfohlen wird, am Holz und am Glas jeweils min. 2 mm neue Haftflächen zu schaffen (siehe Bild 21)
Bei der Erneuerung der Versiegelung ist immer die ge­samte Fase von Ecke zu Ecke zu erneuern. Ein stellenweises Ausbessern ist nicht fachgerecht.

Für die Dichtstoffgeometrie gelten die Bilder 10 und 11, Abschnitt 6


Abbildung 21
Überdecken des vorhandenen Dichtstoffes im Fugengrund durch Neuversiegeln


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