0 Grundsatzaussagen zu Normung und Qualität (Gesetzlicher Rahmen)

Gesetzlicher Rahmen
Fugendichtstoffe unterliegen als Bauprodukt der Europäischen Bauprodukten-Verordnung (EU-BauPVO), die unmittelbar in allen EU-Staaten gültig ist. Bauprodukte sind definitionsgemäß dazu bestimmt, dauerhaft im Bauwerk zu verbleiben. 
Die Bauprodukten-Verordnung bildet die gesetzliche Grundlage zur Definition der Anforderungen an eine generelle Brauchbarkeit der Produkte und der Beseitigung technischer Handelshemmnisse in der EU.

Europäischen Bauprodukte

n-Verordnung EU-BauPVO
(früher Bauproduktenrichtlinie)

Die EU-BauPVO hat die bis 2013 gültige Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) abgelöst. Die Verordnung selbst bestimmt nur den Rahmen. Harmonisierte Europäische Normen oder Europäische Technische Bewertungen legen die nötigen technischen Details fest. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und damit für eine schrankenlose Vermarktung und Verwendung ist, dass ein Hersteller die geforderten Leistungen des Bauprodukts nach den Regeln der Verordnung erklärt und eine Bewertung der Emissionen von gefährlichen Substanzen aus Baustoffe

n und Bauelementen vornimmt. 

Die Verordnung selbst gibt nur Ziele vor, aber nicht, wie diese zu erreichen sind. Diese Ziele sind in sieben sogenannten Grundanforderungen zusammengefasst:

  1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  2. Brandschutz
  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  5. Schallschutz
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
  7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen 

Diese Grundanforderungen bilden die Grundlage zur Erstellung sogenannter „harmonisierter“ Normen und zur Festlegung der wesentlichen Merkmale für die entsprechenden Produkte. Diese Normen werden aufgrund eines Mandats der Europäischen Kommission von CEN erstellt.
Für Produkte, die einer solchen Norm unterliegen, erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung, in der er die Leistung des Produktes bezüglich der wesentlichen Merkmale deklariert.  

Diese ist die Voraussetzung für das CE-Zeichen. Ohne CE-Zeichen darf ein Produkt, das einer harmonisierten Norm unterliegt, nicht in den Verkehr gebracht werden!

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Bei der Erarbeitung der harmonisierten Normen werden meist die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten durch Einführung entsprechender Klassen berücksichtigt, damit entsprechende lokale Produkte weiterhin in Verkehr gebracht werden können, d. h. das CE-Zeichen zeigt nur eine generelle Brauchbarkeit zum Vertrieb in der EU an, ein hoher Qualitätsstandard ist damit nicht notwendigerweise verbunden.

Normative Verweise:
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

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Merkblatt: IVD-Merkblatt 2 - Klassifizierung von Dichtstoffen

Herausgeber:
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