3 Bemerkungen
- der Auftraggeber verlangt aus optischen Gründen ein vollflächiges Überarbeiten, um die Fugen der Umgebungsfläche anzupassen
- der ausführende Betrieb überarbeitet die Fugen einfach mit, um sich mühsame Abklebearbeiten zu ersparen
- der passende Farbton des Dichtstoffs ist nicht lieferbar
- der Anbieter des Dichtstoffs macht pauschale, oft nicht korrekte Aussagen, die ein vollflächiges Überstreichen nicht klar ausschließen.
Lt. DIN 18363 - Anstricharbeiten - hat der Auftragnehmer den Untergrund daraufhin zu prüfen, ob er für die Durchführung seiner Leistung geeignet ist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen (siehe VOB Teil B - DIN 1961 - § 4, Nr. 3).
Kein Dichtstoff darf bedenkenlos überstrichen werden. Das gilt grundsätzlich für alle Rohstoffgruppen (Acrylatdispersion, Hybrid-Dichtstoff, Polyurethan, Silicon und Polysulfid) und alle Anwendungen. Beispiele hierfür sind: Außenwandfugen, Anschlussfugen von Fenstern und Außentüren, Glasversiegelungen, Fugen im Trockenbau etc.
Die Begriffe im Zusammenhang mit der Verträglichkeit zwischen Dichtstoffen und Anstrichen und der Überstreichbarkeit von Dichtstoffen werden in der
- DIN 52460 Fugen- und Glasabdichtungen, Begriffe
- DIN 52452-4 Prüfung von Dichtstoffen für das Bauwesen; Verträglichkeit der Dichtstoffe, Verträglichkeit mit Beschichtungssystemen
Anstrichverträglichkeit und Überstreichbarkeit sind zwei verschiedene Begriffe.
2.1 Die Anstrichverträglichkeit
Sie bewertet und beurteilt(Prüfung/Beanspruchung A 1)
Zur Abdichtung von mit Anstrichmitteln beschichteten Bauteilen verwendbare Dichtstoffe, ohne Auftreten schädigender Wechselwirkungen zwischen dem Dichtstoff, dem Anstrich und angrenzenden Baustoffen. Dies gilt in gleicher Weise auch für einen nachfolgenden Anstrich der Bauteile, wobei das Anstrichmittel auf dem Dichtstoff 1 mm im Randbereich der Fuge begrenzt werden muss.
Prüfung A 1 in DIN 52452-4:
Für die Beurteilung der Verträglichkeit zwischen vorhandener Beschichtung und nachfolgendem Dichtstoff.
Prüfung A 2 in DIN 52452-4:
Für die Beurteilung der Verträglichkeit zwischen ausreagiertem Dichtstoff und einer nachfolgenden Beschichtung im angrenzenden Bereich.
2.2 Die Überstreichbarkeit
Sie bewertet und beurteiltÜberstreichbar
ist ein Dichtstoff, der ganzflächig überdeckend mit einem oder mehreren Anstrichen beschichtet werden kann, ohne dass sich schädigende Wechselwirkungen ergeben.
Prüfung A 3 in DIN 52452-4:
Für die Beurteilung einer Beschichtung auf der Dichtstoffoberfläche gilt, dass keine feststellbaren Mängel zu verzeichnen sind.
Die Prüfung nach A 3 sieht lt. Tabelle 1 jedoch vor, den überstrichenen Probekörper in einem Dehn-/Stauchzyklus um den Prozentsatz zu belasten, den der Dichtstoff-Hersteller als zulässige Gesamtverformung angibt:
| Zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs lt. Techn. Datenblatt |
Prüfdehnung und -stauchung im überstrichenen Zustand |
| 12,5 % | 12,5 % |
| 15 % | 15 % |
| 20 % | 20 % |
| 25 % | 25 % |
| Zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs lt. Techn. Datenblatt |
Prüfdehnung und -stauchung im überstrichenen Zustand |
| Außenwandfugen im Hochbau nach DIN 18540 |
25 % |
| Glasversiegelung von Fenstern nach DIN 18545-2, Gruppe E |
25 % |
| Anschlussfugen von Fenstern im Innenbereich (IVD-Merkblatt Nr. 9) |
12,5 % |
| Anschlussfugen von Fenstern im Außenbereich (IVD-Merkblatt Nr. 9) |
25 % |
Bewegungsausgleichende Dichtstoffe dürfen daher aus verständlichen technischen Gründen nicht ganzflächig überstrichen werden.
Anmerkung:
Die Beurteilung A 3 nach DIN 52452-4 ermöglicht es sowohl dem Hersteller eines Dichtstoffes als auch dem eines Beschichtungsstoffes, sein Produkt dahingehend zu beurteilen, ob es in Verbindung mit dem jeweils anderen Material alle für einen funktionsfähigen Einsatz notwendigen Eigenschaften aufweist.
Der Begriff überstreichbar im Sinne dieser Norm beinhaltet nicht nur die Angabe des Beschichtungssystems in dem gewünschten optischen Endzustand, sondern auch, dass das System Dichtstoff/ Beschichtung folgende Forderungen erfüllen muss:
- mängelfreie Beschichtung der Dichtstoffoberfläche
- einwandfreie Durchtrocknung der Beschichtung
- keine Farbänderungen der Beschichtung
- Haftung der Beschichtung auf dem Dichtstoff
- Dehnfähigkeit ohne Rissbildung in der Beschichtung.
Beim Überstreichen von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen sind folgende Störungen zu erwarten und müssen beachtet werden:
| Störung | Erscheinung | Ursache | Wo tritt die Störung auf? |
| VS* = Verlaufstörung |
Benetzung und Haftung der Beschichtung auf dem Dichtstoff gestört |
Unverträglichkeit der Systeme, insbesondere bei Silicon-Dichtstoffen |
Kann bei allen Dichtstoffen und Beschichtungs- systemen auftreten |
| KL* = Keine Trocknung, klebrige Oberfläche |
Beschichtung optisch und mechanisch gestört, hohe Verschmutzungsgefahr |
Unverträglichkeit der Produkte, meist wegen Weichmacherwanderung |
Kann bei allen Dichtstoffen und Beschichtungs- systemen auftreten, insbesondere bei Hybrid-Polymeren, PU- und Poly- sulfid-Dichtstoffen |
| KH = Keine Haftung der ausgehärteten Beschichtung am Untergrund im angrenzenden Bereich. Gitterschnittprüfung nach DIN 53151 |
Beschichtung optisch mangelhaft, Benetzung und Haftung der Beschichtung auf dem Untergrund teilweise sichtbar gestört. Funktion der Beschichtung eingeschränkt |
Kontaminierung der angrenzenden Fugenbereiche mit Dichtstoffbestandteilen, z.B. beim Glätten mit zuviel Netzmittel oder Verteilen des Dichtstoffes in die Fugenrandbereiche mit Glättspachtel |
Insbesondere bei Silicon-Dichtstoffen |
| RU* = Runzeln in der Beschichtung |
Beschichtung optisch und mechanisch gestört |
Unverträglichkeit der Produkte, Stauchung des Dichtstoffes bei Überforderung der Bewegungsaufnahme der Beschichtung |
Kann bei allen Dichtstoffen und Beschichtungssystemen auftreten |
| VF* = Verfärbungen |
Optische Störung der Beschichtung |
Wechselwirkung als Folge der Unverträglichkeit der Produkte |
Kann bei allen Dichtstoffen und Beschichtungssystemen auftreten, z.B. durch Weichmacherwanderung |
| RB* = Rissbildung in der Beschichtung |
Optische und technische Störung der Beschichtung |
- Die Beschichtung ist geringer deformierbar (dehnbar) als der Dichtstoff - Haarrissbildung in der Beschichtung während der Trocknungsphase der Beschichtung, insbesondere bei hochgefüllten Systemen - Kerbrissbildung der Beschichtung mit nachfolgenden Dichtstoffschäden (mögliche Kohäsionsrisse) und optischen Mängeln (Verschmutzungen an der Oberfläche) |
Kann bei allen Dichtstoffen und Beschichtungssystemen auftreten, wenn bewegungsausgleichende Dichtstoffe überstrichen werden |
| Beschichtung auf der Dichtstoffoberfläche zeichnet sich optisch, z.B. etwas dunkler ab (Markierung) |
Optische Störung der Beschichtung auf Dichtstoff und angrenzenden Bauteiloberflächen |
Unterschiedliche Auftragsstärken (Deckkraft) der Beschichtung auf der Dichtstoffoberfläche und den angrenzenden Oberflächen |
Überwiegend in Verbindung mit Acryl-Dichtstoffen, die zum Füllen von Putz- rissen und -löchern, Anschlüssen an Tapeten, Gipsplatten und anderen Innenanwendungen eingesetzt werden |
Insbesondere die Rissbildung im Anstrichsystem ist in der Praxis häufig zu beobachten und Grund für Beanstandungen. Sie wird meist durch die thermisch bedingten Längenänderungen oder Setzbewegungen von Bauteilen hervorgerufen, z.B. in Außenwandfugen nach DIN 18540 und in Anschlussfugen zwischen verschiedenen Bauelementen, z.B. an Fenstern und Türen und anderen Bauteilen. Die real auftretenden Bewegungen werden häufig bei der Planung der Ausführung unterschätzt.
Treten die genannten Störungen auf, können sie in der Regel nicht ohne größeren Aufwand beseitigt werden. Das Entfernen der defekten Beschichtung vom Dichtstoff durch z.B. Abwaschen mit einem geeigneten Lösemittel ist kaum ohne Beeinträchtigung der angrenzenden Bauteile oder auch Beschädigung der Dichtstoffoberfläche möglich. In vielen Fällen bleibt nur das Herausschneiden und Ersetzen des Dichtstoffes.
2.3 Die Auslobung eines Dichtstoffes:
Nur wenn alle Anforderungen erfüllt werden, darf die Angabe2.4 Die Dokumentation eines Dichtstoffes
Die Aussagen zur Überstreichbarkeit eines Dichtstoffes sind wie folgt zu dokumentieren:Überstreichbarkeit: siehe Technisches Merkblatt (Datenblatt),
bzw.: siehe nähere Angaben im Technischen Merkblatt (Datenblatt)
-erforderliche Angaben im technischen Datenblatt:
Überstreichbar mit folgenden Beschichtungssystemen ...
(Fabrikat/Hersteller und Typenbezeichnung).
Geprüft nach DIN 52452-4 A 3
Nähere Erläuterungen siehe IVD-Merkblatt Nr. 12.
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