6 Einstufung und Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1

Nach der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 15651-1 werden Dichtstoffe für Fassadenelemente als Typ F bezeichnet.
Damit gilt dieser Teil nach DIN EN 15651 u.a. auch für die Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau.

6.1 Klassifizierung der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1

Nach DIN EN 15651-4 werden Dichtstoffe in folgende Klassen eingeteilt:
  • 25 LM (LowModulus/niedriger Dehnspannungswert)
  • 25 HM (HighModulus/hoher Dehnspannungswert)
  • 20 LM
  • 20 HM
  • 12,5E (elastisch)
  • 12,5P (plastisch)
  • 7,5P (plastisch)

6.2 IVD-Qualitätsanforderungen im Vergleich zu DIN EN 15651-1

DIN EN 15651-1 stellt Mindestanforderungen an die jeweilige Qualität für Dichtstoffe im Fassadenbereich, um die Sicherheit der Fugenabdichtung zu gewährleisten.

Aufgrund langjähriger Erfahrung in der Praxis in Bezug auf die vorhandenen Fugenkonstruktionen, Bautoleranzen, Belastungen auf die Fuge und Dichtstoffqualitäten sind die Qualitätsanforderungen des IVD in diesem Merkblatt an einzelne, allerdings wesentliche Eigenschaften höher, als nach DIN EN 15651-1 verlangt.

Tabelle 6: Gegenüberstellung der Qualitätsanforderungen
Qualitätsmerkmal     IVD    DIN EN 15651-1
Klassifizierung Außenbereich 20/25 LM
20/25 HM
Zugelassen sind auch die Klassen 12,5P und 7,5P
Klassifizierung Innenbereich min. 12,5E  20 LM/HM  oder höher Zugelassen sind auch die Klassen 12,5P und 7,5P
ZGV im Außenbereich 25 % 7,5 % bis 25 %
ZGV im Innenbereich 12,5 % bis 25 % 7,5 % bis 25 %
Qualitätsanforderungen    DIN 18540 – Prüfzeugnis
Neutraler Überwachungsvertrag
Keine entsprechende Anforderung
Anstrichverträglichkeit Prüfung nach DIN 52452-4, A1 und A2 Keine Anforderung
Verträglichkeit mit anderen Baustoffen Prüfung nach DIN 52452-1 Keine Anforderung
Volumenschwund    ≤ 10 %
≤ 25 % bei Dispersionen
≤ 10 % bei 25 LM/HM
20 LM/HM
≤ 30 % bei 12,5E bis 7,5P

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass in Außenwandfugen eine hohe Belastung durch Dehn-/Stauchbewegungen gegeben ist. Das liegt neben den unterschiedlich großen Fassadenelementen vor allem auch an den häufig zu schmal dimensionierten Fugen bzw. den Bautoleranzen.

Aus diesem Grund sind die Qualitätsanforderungen des IVD, die Klassen 25 LM und 25 HM vorzuschreiben, d.h. eine ZGV (Zulässige Gesamtverformung) von 25 % festzulegen, von großer Wichtigkeit.

Die Freigabe anderer Klassen und eine geringere ZGV führen zu hohen Risiken und Unsicherheiten beim Verarbeiter.

Ein erhöhter Volumenschwund bei lösemittelfreien Systemen führt im Laufe der Einbauzeit zu Verhärtungen, Reduzierung der ZGV und zur Gefahr von Flankenabrissen oder Kohäsionsschäden im Dichtstoff.

Die Kenntnis über die Verträglichkeit mit anderen Baustoffen und vorhandenen und/oder nachfolgenden Beschichtungssystemen ist eine wesentliche Voraussetzung, um den richtigen Dichtstoff einsetzen zu können.

Der Vergleich der Qualitätsanforderungen zeigt die Notwendigkeit der höheren Qualitätsanforderungen des IVD gegenüber DIN EN 15651-1.

Herausgeber:
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