7 Anforderungen an die Abdichtungsmaterialien

7.1 Anforderungen an spritzbare Dichtstoffe

Spritzbare Dichtstoffe müssen je nach angrenzenden Baustoffen die Anforderungen der Tabelle 7 erfüllen:

Tabelle 7: Anforderungen an spritzbare Dichtstoffe
  Anforderung    Prüfung nach Kommentar
7.1.1 Klassifizierung nach DIN EN ISO 11600 Anforderungskatalog siehe DIN EN ISO 11600, Tabelle 3 „Anforderungen an Baudichtstoffe (F)“ Außenbereich: 12,5E oder höher nach IVD  25LM/HM
Innenbereich:
7,5Poder höher nach IVD: 20LM/HM oder höher
7.1.2 Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen DIN 52452-1 zu prüfen auf den infrage kommenden Baustoffen Keine schädigende Wechselwirkung (Verfärbung, Haftungsverlust, ….)
7.1.3 Anstrichverträglichkeit DIN 52452-4 Beanspruchung nach A1 und A2; zu prüfen mit den infrage kommenden Beschichtungen Keine feststellbaren Mängel (u.a. Haftungsverlust, Verfärbungen; siehe DIN 52452-4, Abschnitt 6.3)
7.1.4 Volumenschwund DIN EN ISO 10563 ≤ 10 % bei nicht wässrigen Systemen
≤ 25 % bei Acrylatdispersionen
7.1.5 Beständigkeit gegen Licht, Wärme und Feuchte DIN EN ISO 11431
Je nach Dichtstoffsystem kann anstelle von Glas auch ein anderer Untergrund verwendet werden
Nur relevant bei Außenanwendungen mit direkter Sonneneinwirkung. Zusätzlich visuelle Bewertung nach Testende (z.B. keine/nur geringe Verfärbungen)
7.1.6 Baustoffklasse Klassifizierung nach DIN 4102-4 oder Prüfung nach DIN 4102-1 und/oder Klassifizierung nach EN 13501-1 mindestens B2
Baustoffklasse E


7.2 Wartung von Fugenabdichtungen

Zur Erhaltung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit von elastischen Fugenabdichtungen im Außenbereich eines Daches sind Inspektionen und ggf. Wartungsmaßnahmen erforderlich.

Das setzt eine regelmäßige Überprüfung aller Fugenbereiche durch Begehung und Besichtigung voraus.

Eine sog. Inspektion bedeutet die Beurteilung der Oberflächen und Randbereiche aller Bewegungs-/und Anschlussfugen sowie Durchdringungen durch Inaugenscheinnahme (Verfärbungen, Versprödungen, Rissbildungen, Volumenänderungen) und ggf. stichprobenartige Prüfung der Dichtstoffe sowie der Fugenrandbereiche (Verhärtungen, Haftungsmängel an den Fugenflanken).
Der Umfang der Maßnahmen ist in erster Linie abhängig von den witterungsbedingten und bewegungsabhängigen Belastungen, denen die einzelnen Fugenbereiche ausgesetzt sind.

Eine regelmäßige Inspektion und Wartung des Daches unterliegt dem Verantwortungsbereich des Eigentümers.
Da die Beurteilung der abgedichteten Fugen eine spezielle Sachkenntnis voraussetzt, wird empfohlen, mit einem Fachbetrieb einen sog. Wartungsvertrag abzuschließen.

Der Fachbetrieb dokumentiert die Ergebnisse der regelmäßigen Untersuchungen schriftlich und meldet beginnende Schäden, um ggf. Sofortmaßnahmen vorzuschlagen.

Das Ziel eines Wartungsvertrages mit dem Fachbetrieb ist es, durch Feststellung des Zustands der Abdichtung einem Schaden rechtzeitig vorzubeugen, um Reparaturkosten zu verringern und Bauschäden zu vermeiden.

Rechtzeitige Pflege und ggf. Austausch einzelner schadhafter Fugenbereiche führen zu einer Minimierung der Sanierungskosten.

Die Wartungsintervalle können zwischen den Vertragspartnern individuell vereinbart werden.

In Abhängigkeit von Alter der Fugenabdichtung, Konstruktion und ggf. exponierten Lage, kann auch ein geringerer Zeitabstand vereinbart werden.

Empfohlen wird ein Zeitrahmen von 1 bis 2 Jahren.

Der IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V. bietet dazu das Muster eines Wartungsvertrages unter www.abdichten.de an.

Herausgeber:
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Fon: +49 211 6707-825
Fax: +49 211 6707-975
e-Mail: info[at]ivd-ev[.]de

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