8 Voraussetzungen der Haftflächen

Allgemeine Haftungsprüfung für spritzbare Dichtstoffe in Anlehnung an DIN 54457 (Raupenschälprüfung)

Die Durchführung einer Haftungsprüfung mithilfe der Raupenschälprüfung in Anlehnung an DIN 54457 ist wie folgt durchzuführen:
Vorbereitung der Haftflächen nach Angaben des Dichtstoffherstellers (z.B. Anschleifen, Reinigen, Primern, Auftragen des Dichtstoffs).
Auftragen der Dichtstoffraupe in einer ausreichenden Länge, pro Alterungsstufe sollte etwa 50 mm vorgesehen werden.
Die Dichtstoffraupe wird als Halbrundraupe aufgetragen, die maximale Höhe sollte 5 mm betragen. Der Dichtstoffanteil, der über eine Höhe von 5 mm hinausgeht, ist entweder zu entfernen oder auf 5 mm zu verpressen.
Bei der Applikation ist darauf zu achten, dass der Dichtstoff den Untergrund gut benetzt.
Zur Prüfung der Langzeitbeständigkeit wird der Probekörper künstlich gealtert, ein beispielhaftes Alterungsverfahren könnte folgendermaßen aussehen:

Jede Probe wird den nachstehenden Behandlungen unterworfen. Nach jeder Behandlung wird an dem gealterten Prüfkörper die Raupenschälprüfung fortgesetzt, dabei wird ein weiteres Stück der Dichtstoffraupe (etwa 50 mm) abgeschält.
  • Erste Prüfung: Nach Lagerung bei 14 d Normklima (23 °C / 50 % relative Feuchtigkeit bei Acrylatdispersionen erst nach 4 Wochen
  • Zweite Prüfung: Nach zusätzlicher Lagerung von ( 5 d) nach anschließender Lagerung in vollentsalztem Wasser bei 20 °C und anschließender Konditionierung 2 h bei Normklima (23°/50 % rF)
  • Dritte Prüfung:  Im Anschluss an die Wasserlagerung dann Lagerung  im Umluftofen 70° (3d), Konditionierung vor Prüfung 2 h bei Normklima

Zur Durchführung der Prüfung wird die Dichtstoffraupe mit einem scharfen Messer unter etwa 45° in Schälrichtung bis auf die Haftfläche durchgeschnitten, gleichzeitig wird die Dichtstoffraupe abgeschält (Abschälwinkel 130° bis 160°). Die Schälkraft ist so lange zu steigern, bis ein Riss einsetzt. Der Dichtstoff ist immer wieder neu einzuschneiden, während die Dichtstoffraupe weiter abgeschält wird. Der Vorgang wird so lange wiederholt bis ein Raupenstück von etwa 50 mm pro Alterungszyklus abgeschält ist.

Bei der Auswertung wird der Anteil an Kohäsionsbruch mit einer Note versehen. Die Bewertung ist folgendermaßen vorzunehmen:
  • Note 1: Mehr als 95 % Kohäsionsbruchanteil und weniger als 5 % adhäsives Ablösen des Klebstoffes von der Kontaktfläche
  • Note 2: 75 % bis 95 % Kohäsionsbruchanteil
  • Note 3: 25 % bis 75 % Kohäsionsbruchanteil
  • Note 4: Weniger als 25 % Kohäsionsbruchanteil

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