8 Wesentliche Einsatzkriterien

8.1 Fugenkonstruktionen und -dimensionierung

Um in Anschluss- und Bewegungsfugen einen spritzbaren Dichtstoff dauerhaft und funktionsgerecht einzusetzen, müssen Planer oder ausführender Betrieb die später in den Fugen auftretende Bewegung im Vorfeld berechnen oder abschätzen können, um die Zulässige Gesamtverformung (ZGV) des Dichtstoffs nicht zu überschreiten und Fugenschäden zu vermeiden.
Die erforderliche Fugenbreite wird bestimmt durch die temperatur- und witterungsbedingten Maßänderungen der Bauteile sowie durch die ZGV des eingesetzten Dichtstoffs.

Abbildung 16
Bauteilfuge Prinzipskizze zur Fugendimensionierung


Tabelle 8: Verhältnis zwischen Fugenbreite bF zur Dichtstofftiefe tD in Anlehnung an DIN 18540
bF 6 mm 10 mm 15 mm 20 mm 25 mm 30 mm
tD 6 mm 8 mm 10 mm 12 mm 15 mm 15 mm

Abbildung 17
Anschlussfuge Das Verhältnis zwischen Breite in der Fuge (bF) des Dichtstoffs und Tiefe (tD) ist in Tabelle 8 dargestellt.


8.2 Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen

Aufgrund der Vielfalt der Baustoffe ist die Kenntnis über die Baustoffverträglichkeit der verschiedenen Abdichtungssysteme von besonderer Bedeutung, da eine umfassende Beschreibung in einem Technischen Datenblatt nicht gegeben werden kann.

Die Tabelle 9 soll daher einen Überblick geben, welche Dichtstoffe und Fugenband-Systeme üblicherweise auf den einzelnen Untergründen einsetzbar sind.

Wichtiger Hinweis:
Die Tabelle dient als unverbindliche Orientierungshilfe. Aufgrund der Vielfalt der angebotenen Baustoffe und spritzbaren Dichtstoffe, insbesondere bedingt durch die sich ständig ändernden Rezepturen, bedarf es im konkreten Einzelfall immer einer Abstimmung mit dem Dichtstoffanbieter.

Hinsichtlich der unterschiedlichen Rezepturen einerseits und der Untergrundvoraussetzungen andererseits, kann die Tabelle allerdings nur als Leitfaden dienen.

Ist in der Tabelle jedoch ein Minuszeichen eingegeben, kann davon ausgegangen werden, dass ein Einsatz zu Problemen in der Praxis führt.
Unabhängig von der Verträglichkeit zu dem jeweiligen Baustoff ist zusätzlich die Haftung des Abdichtungsmaterials zu prüfen bzw. mittels einer Haftungstabelle beim Hersteller zu erfragen.

Tabelle 9: Verträglichkeit der verschiedenen Dichtstoff-Systeme zu angrenzenden Baustoffen
  Silikon
sauer
Silikon
neutral
Poly-
urethan
2k -
Polysulfid
Hybrid-
Polymer
Acrylat-
dispersionen
Acrylglas E E E E E E
Aluminium blank - + + + E + +
Aluminium eloxiert - + + E + +
Aluminium
pulverbeschichtet
- + + + + +
Beton - + + + + +
Faserzement - + + + + +
Glas + + - E E +
Hart-PVC - + + + + +
Holz beschichtet - + E E E +
Kalksandstein - + + + + +
Klinker - + + + + +
Kupfer - + + E + +
Naturstein - E E E E E
Porenbeton - + + + + +
Polycarbonat - E + + + -
Putz - + + + + +
Stahl, nicht rostend - + + + + +
Stahl, verzinkt - + + + + +
Stahl, pulverbeschichtet - + + + + +
WDVS - E + + + +
Ziegelstein - + + + + +

+ = Einsatz möglich
- = Einsatz nicht empfohlen
E = Eignung vom Hersteller bestätigen lassen

Die Verträglichkeit beinhaltet keine Aussagen zur einwandfreien Haftung auf dem jeweiligen Untergrund.
Die Haftungstabelle des Herstellers beachten.

8.3 Anstrichverträglichkeit mit Beschichtungsstoffen

8.3.1 Verträglichkeit mit vorhandenen Beschichtungen

Die Verträglichkeit des Systems Dichtstoff/Oberflächenbeschichtung muss sichergestellt sein.
Es darf nicht zu Verlaufs- und Haftungsstörungen oder Beeinträchtigung der Beschichtungsstoffe kommen.

Es dürfen weiterhin keine Bestandteile aus dem Dichtstoff auswandern, die zu beschichtungstechnischen Schwierigkeiten führen (z. B. Farbveränderungen, Benetzungsstörungen).
Der Nachweis der Verträglichkeit von Beschichtungen mit Dichtstoffen ist nach DIN 52452-4, Prüfmethode A1 zu führen.

Die Haftung des Dichtstoffs auf einer vorhandenen Oberflächenbeschichtung, ebenso die Haftung der Oberflächenbeschichtung auf dem Untergrund, muss gegeben sein.

8.3.2 Nachträgliche Beschichtung der Bauteile

Elastische Dichtstoffe oder Dichtstoffe, deren Dehnvermögen größer ist als das des Beschichtungsstoffs, dürfen grundsätzlich nicht überstrichen werden.
Beim Beschichten benachbarter Bauteile ist das Übergreifen der Beschichtung auf dem Dichtstoff auf ca. 1 mm zu begrenzen.
Der Nachweis der Verträglichkeit ist nach DIN 52452-4, Prüfmethode A2 zu führen.

Sollen in Ausnahmefällen Fassadenteile einschließlich der Oberfläche eines Dichtstoffs überstrichen werden, ist der Nachweis der Verträglichkeit nach DIN 52452-4, Prüfmethode A3 zu führen.

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