7 Arbeitsfelder – Hinweise zur Sanierung

7.1 Sanitärbereich

Für die Sanierung von elastischen Anschluss- und Bewegungsfugen im sanitären Bereich sind vor Ausführungsbeginn zwingend Informationen über den Aufbau unterhalb des keramischen Belages und der Anschlussbereiche einzuholen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass seit über 30 Jahren Nass- und Feuchträume im sanitären Bereich mit Verbundabdichtungssystemen abgedichtet werden.

Insbesondere der Übergang bei bodengleichen Duschen in den Eckbereichen oder an Einbauteilen wie Wannen, Rinnen und Bodenabläufe gilt als besonders gefährdet, da hier eine Abdichtungsschicht unmittelbar hinter der elastischen Fuge vorliegt, die bei der Fugensanierung beschädigt werden kann.
Das Hinterfüllmaterial in seiner eigentlichen Funktion bietet hier keinen ausreichenden Schutz.
Sollte kein Schutzprofil gegen einen Einschnitt in das Abdichtungsmaterial eingefügt sein, muss vor allem beim Einsatz eines Cuttermessers (o.vgl.) darauf geachtet werden, dass nicht bis in die Verbundabdichtung geschnitten wird, sonst drohen als Folge Undichtigkeiten.

Der Ausbau der elastischen Fugen erfolgt in der Regel mit einem mechanischen Verfahren wie z.B. mit einem Cuttermesser oder mittels Fugenschneider.

Der Ausbau sollte weitgehenst rückstandsfrei erfolgen.
Je nach Untergrund und örtlichen Gegebenheiten sind Restrückstände allerdings oft nicht zu vermeiden.

Um die letzten Reste des vorhandenen Silikons doch noch zu entfernen, können chemische Verfahren mit sog. Silikonentferner geeignet sein, wenn die Fuge gut zugänglich ist und die angrenzenden Baustoffe nicht geschädigt werden.

Im direkten Nassbereich sind nach Ausbau des Fugendichtstoffes die angrenzenden Bereiche mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu desinfizieren und mit einem Alkoholreiniger nachzuarbeiten, um eventuelle haftmindernde Schichten zu entfernen.

Anschließend kann der neue Fugendichtstoff eingebracht werden.
Geeignet sind vor allem Silikon-Dichtstoffe mit fungizider/biozider Ausrüstung, auf eine Verträglichkeit des Dichtstoffs mit evtl. vorhandenen Natursteinen ist zu achten.

Entsprechende Aushärtungszeiten des Dichtstoffs sind vor der Nutzung des Sanitärobjektes zu berücksichtigen.

Um Schimmelbefall in Sanitärfugen zu vermeiden, ist insbesonde auf eine korrekte Fugenausbildung zu achten (möglichst geringe Hohlkehle des Dichtstoffs, um keine Wasseransammlung zuzulassen).

Detailzeichnungen

Abbildung 16
Falsche Fugenausbildung mit zu starker Hohlkehle des Dichtstoffs

Abbildung 17
Korrekte Fugenausbildung mit geringer Hohlkehle


7.2 Bodenfugen

Bodenfugen sind auf Grund ihrer Lage besonderen Belastungen ausgesetzt:

Neben der temperatürbedingten Längenänderung der Bauelemente können vor allen Dingen starke mechanische (begehen, befahren) und chemische Belastungen auftreten.

Bei Bodenfugen müssen also neben der Berechnung der erforderlichen Fugenbreite vor allem kontruktive Besonderheiten der Fugen berücksichtigt werden, damit der Dichtstoff an der Oberfläche nicht überbeansprucht wird (Kantenschutz, sorgfältige Ausbildung der Dichtstoffoberfläche (geringer Schwund).

Abbildung 18
Häufige Schadensursachen bei Bodenfugen: oberflächenbündiges Einbringen des Dichtstoffs und fehlender Kantenschutz


Nähere Details zur korrekten Ausführung von Bodenfugen sind im IVD-Merkblatt Nr. 1 enthalten.


7.3 Anschlussfugen an Fenstern und Außentüren

7.3.1 Nicht fachgerechte Fugenausbildung

In der Praxis treten häufig Situationen auf, die mit spritzbaren Dichtstoffen ohne zusätzliche Maßnahmen nicht fachgerecht gelöst werden können.

Die Abbildungen 19 bis 25 zeigen Einbausituationen, bei denen jeweils eine geeignete Abdichtungsmaßnahme festzulegen ist. Gemeinsam mit dem Dichtstoffhersteller muss eine Lösungsmöglichkeit nach dem Stand der Technik gefunden werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, nach VOB /B § 4, 3. schriftlich Bedenken anzumelden.
Abdichtungen mit Dreiflächenhaftung sind nicht in der Lage, die in der Praxis auftretenden Bewegungen dauerhaft aufzunehmen, es kommt zu Schäden.

Abbildung 19
Keine ausreichende Fugentiefe für den Dichtstoff bei vollständigem Ausfüllen des Zwischenraumes mit Dämmstoff.Der fachgerechte Einbau eines Hinterfüllmaterials ist nicht mehr möglich

Abbildung 20
Durch eine zu geringe Fugenbreite bF ≤ 10 mm wird die ZGV des Dichtstoffs überschritten. Es entsteht eine Dreiecksfuge, die nur geringe Bewegungen aufnehmen kann

Abbildung 21
Bei nichtparallelen Fugenflanken kann die Mindestfugenbreite unterschritten werden (hier auf der Innenseite)

Abbildung 22
Zu geringe Fugenbreite bF (≤ 10 mm) auf der Außenseite. Der Dichtstoff wird in seiner ZGV überfordert


Abbildung 23
Ist bei fehlendem Nutabdeckprofil oder fehlender Abdeckleiste am Fensterprofil keine fachgerechte Haftfläche vorhanden, kann keine fachgerechte Fugendimensionierung eingehalten werden. Es kommt zu Schäden im Dichtstoff

Abbildung 24
Keine fachgerechte Fugenausbildung möglich aufgrund von Planungsfehlern in Bezug auf die Koordination der Gewerke

Abbildung 25
Nicht fachgerecht ausgeschäumte Fugen. Bei vollständigem Ausschäumen (Überquellen) des Montageschaums ergeben sich Verunreinigungen der Haftflächen. Ein Abschneiden mit Werkzeug und Abkratzen der Haftflächen ist technisch nicht ausreichend


Nähere Details zur korrekten Ausführung der Anschlussfugen finden sich IVD-Merkblatt Nr. 9 „Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Türen“, sowie im IVD-Merkblatt Nr. 26 „Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern“.

7.3.2 Die fachgerechte Fugendimensionierung

Die erforderliche Mindestfugenbreite bF wird bestimmt durch die temperatur- und feuchtigkeitsbedingten Maßänderungen der Rahmenprofile sowie durch die ZGV des eingesetzten Dichtstoffs.

Das Verhältnis zwischen der Breite des Dichtstoffs in der Fuge (bF) und der Tiefe des Dichtstoffs in der Fuge (tD) ist in Tabelle 4 dargestellt:

Tabelle 3: Fugenbreite bF im Verhältnis zur Tiefe des Dichtstoffs tD
bF 10 15 20 25 30 mm
tD 8 10 12 15 15 mm



7.4 Fassade

Abbildung 26
Adhäsionsschaden (Abriss des Dichtstoffs von der Haftfläche)

Abbildung 27
Kohäsionsschaden (Riss im Dichtstoff)


Die Sanierung von Fugen an der Fassade wird ausführlich im IVD-Merkblatt Nr. 28 „Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade“ beschrieben.

7.5 Glasversiegelung

Eine Versiegelung nach DIN 18545 oder eine Versiegelung ohne Vorlegeband wird als Erstversiegelung bezeichnet.
Dabei sind sowohl die Dichtstoffdimensionierung exakt festgelegt als auch die Haftungsflächen definiert.
Eine Instandsetzungsarbeit an einer defekten Versiegelung kann daher in keinem Fall die Ausgangssituation wiederherstellen und erfordert eine besonders sorgfältige Vorbereitung und ggf. Beratung.
Bei einer Fugeninstandsetzung ist es also nicht möglich, die Vorgaben der DIN 18545 oder der Versiegelung ohne Vorlegeband zu erfüllen.
Es ist jedoch möglich, eine fachgerechte Instandsetzung durchzuführen, die die Anforderungen an die Schlagregendichtheit erfüllt.
Das Eindringen von Wasser bzw. eine schadhafte Versiegelung kann auf Ausführungsmängel und verschiedene andere Ursachen (z. B. Beschichtungs-unverträglichkeiten, Lufteinschlüsse im Dichtstoff) zurückgeführt werden.
Wenn Wasser an schadhaften Stellen über die Versiegelung in den Glasfalz eindringt, sind Schäden am Holzfenster (z.B. Isolierglas-Randverbund, VSG-Folie, schadhafte Beschichtung) vorprogrammiert.
Die nachfolgenden Beispiele sollen das verdeutlichen.

7.5.1 Schadensursachen

Abbildung 28
Unzulässig starke Hohlkehle (stauende Feuchtigkeit/Wasser)

Abbildung 29
Unzulässige Aufwölbung der Dichtstoffoberfläche)

Abbildung 30
Nicht vollsattes Ausfüllen der Dichtstofffuge (unzureichende Haftungsauflage)

Abbildung 31
Gerissener Dichtstoff (Kohäsionsverlust)


Abbildung 32
Haftverlust des Dichtstoffes durch mangelhafte Untergrundvorbehandlung oder Unverträglichkeit mit der Beschichtung (Adhäsionsverlust)

Abbildung 33
Lufteinschlüsse im Dichtstoff

Abbildung 34
Nachträgliche Beschichtung


7.5.2 Ausführung der Neuversiegelung

Da der vorhandene Dichtstoff im Fugengrund nicht restlos entfernt werden kann und als Folge ein direkter Kontakt zwischen dem vorhandenen und dem neu einzusetzenden Dichtstoff entsteht, muss sichergestellt sein, dass der neu einzusetzende Dichtstoff mit dem vorhandenen verträglich ist und am Glas und Holzrahmen einwandfrei haftet.

Folgende Arbeitsschritte sind notwendig, um eine fachgerechte und technisch einwandfreie Instandsetzung durchzuführen:

1. Schräges Abschneiden der vorhandenen Versiegelung zum Glaselement (siehe Bild 35), wobei darauf zu achten ist, dass das Holz nicht beschädigt wird.

Abbildung 35
Schräges Abschneiden des vorhandenen Dichtstoffs


2. Glas und Holzrahmen gründlich reinigen, kleinere rohe Stellen am Holz, die ggf. beim Herausschneiden des alten Dichtstoffs entstanden sind, nachbeschichten oder mit Primer vorstreichen.
Da die neue Versiegelungsfase deutlich breiter wird, ist es hilfreich, sowohl am Holz als auch am Glas abzukleben, um eine gerade, exakte Optik zu erreichen.

3. Neuversiegeln durch schräges Überdecken der alten Versiegelung, wobei empfohlen wird, am Holz und am Glas jeweils min. 2 mm neue Haftflächen zu schaffen (siehe Bild36).

Abbildung 36
Überdecken des vorhandenen Dichtstoffs im Fugengrund durch Neuversiegeln


Bei der Erneuerung der Versiegelung ist immer die gesamte Fase von Ecke zu Ecke zu erneuern.
Ein stellenweises Ausbessern ist nicht fachgerecht.
Die Dichtstofffuge (Versiegelung) darf nach DIN 18545-3 nicht ganzflächig überstrichen werden. Beim Beschichten benachbarter Rahmenteile, bzw. Glashalteleisten, ist das Übergreifen der Beschichtung auf den Dichtstoff auf ca. 1 mm zu begrenzen (Bild 34).
Ein weiteres Überstreichen ist nur dann zulässig, wenn der Dichtstoff die Beurteilung nach DIN 52452-4 „A 3“ (Tabelle 6) erfüllt.

Wird beim Entfernen des vorhandenen, defekten Dichtstoffs die Beschichtung teilweise oder vollständig entfernt, muss vor dem Einbringen der neuen Versiegelung die Reparatur der Beschichtung erfolgen.

Eine Versiegelung auf unbehandeltem (rohem Holz) ist nicht zulässig.

Weitere Details zur Glasversiegelung von Holzfenstern sind dem
  • IVD-Merkblatt Nr.10 „Glasversiegelung am Holzfenster mit Dichtstoffen“
  • IVD-Merkblatt Nr.13 „Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen“
zu entnehmen.

7.6 Trockenbau

Anschlüsse und Fugen im Trockenbau werden mit spritzbaren Dichtstoffen gemäß IVD-Merkblatt Nr.16. Anschlussfugen im Trockenbau ausgeführt.

Zu Fugenschäden bzw. zur Zerstörung des Dichtstoffs kommt es häufig, wenn die erforderliche Fugendimensionierung nicht eingehalten wird und der Dichtstoff die Bewegungen aus den Bauteilen nicht aufnehmen kann. Die nachfolgende Abbildung zeigt die häufigste Fehlerursache.

Abbildung 37
Grundsätzlich ungeeignete Ausführung. Kritische Dreiflankenhaftung. Die Bewegungsaufnahme des Dichtstoffs wird überfordert.


Auf den Einsatz eines spritzbaren Dichtstoffs sollte hier verzichtet werden (ggf. einlegen eines Trennstreifens und verschließen mit starrer Verfugung oder Ausbildung einer Schattenfuge).

Weiter Details zu den Fugen im Trockenbau sind dem IVD-Merkblatt Nr.16 zu entnehmen.

7.7 Abdichtung an Holzbauteilen

Holzbauteile und Holzwerkstoffe können
  • Maßhaltig
  • Begrenzt maßhaltig
  • Nicht maßhaltig
sein.

Insbesondere bei den begrenzt maßhaltigen und nicht maßhaltigen Bauteilen muss im Bereich der Anschlussfugen mit unkalkulierbaren Bewegungen gerechnet werden, die eine schadensfreie Verfugung mit spritzbaren Dichtstoffen nicht zulassen.

Die nachfolgenden Bilder zeigen zwei typische Anwendungsfälle:
Abbildung 38
Fertighausfassade mit Fachwerkimitat

Abbildung 39
Deckenbalkendurchführung in die Wand

Abbildung 40
Die Fuge wird deutlich breiter (z. B. durch Schwinden des Holzes bei Feuchtigkeitswechsel), die Zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs wird überschritten, es kommt zum Kohäsionsriss

Abbildung 41
Die starke Veränderung der Fugenbreite und Fugengeometrie überfordert die Zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs und führt zum Kohäsionsriss


Die Abbildungen 40 und 41 zeigen die Ursachen für die Abdichtungsschäden.

Alle näheren Informationen zum möglichen und richtigen Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen gibt das IVD-Merkblatt Nr. 20 „Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen“.

7.8 Dachbereich

Abbildung 42
Vordachanschluss (Reparatur)

Abbildung 43
Lichtkuppelanschluss (Reparatur)

Abbildung 44
Kaminverwahrung (Reparatur)

Abbildung 45
Überlappende Abdichtung von Plattenstößen mit einseitig klebendem Butyldichtungsband


Die zuständigen IVD-Merkblätter für die Fugenabdichtungen im Dachbereich:
  • IVD-Merkblatt Nr.19-1 „Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen“ Teil 1 Außenbereich
  • IVD-Merkblatt Nr.19-2 „Luftdichte Ebene“ Teil 2

zeigen auf, dass es insbesondere in diesem Anwendungsgebiet schwierig ist, typische Schadensfälle aufzuzeigen, da die Vielfalt der abzudichtenden Baustoffe und Bauteile sowie die verschiedenen Abdichtungssysteme keine klare Zuordnung zulassen.

Ein Butylband ist oft zur Sanierung geeignet, da eine gute Haftung auf den relevanten Untergründen gegeben ist.
Der abschließend eingesetzte spritzbare Dichtstoff muss mit dem Butylband verträglich sein.

Im Schadensfall am Dach kommt es insbesondere auf folgende Schritte an:
  • Bestimmung des vorhandenen Abdichtungssystems und Materialtyp
  • Welches Abdichtungssystem ist am besten für die vorhandene Fugen
  • Konstruktion geeignet
  • Kenntnis über die Verträglichkeit des neu einzusetzenden Abdichtungssystems mit dem vorhandenen Baustoff
Es wird aus diesen Gründen unbedingt empfohlen, vor einer Sanierungsarbeit die entsprechenden IVD-Merkblätter zu konsultieren.

7.9 Fugen an Natursteinen

Ungeeignete Dichtstoffe können an Natursteinen sogenannte Randzonenver-schmutzungen verursachen.

Grund dafür ist das Auswandern von Bestandteilen, z. B. Weichmacher, in die poröse Struktur des Steins.
Diese Randzonenverschmutzungen treten häufig erst nach mehreren Wochen/Monaten auf.

Wird eine derartige Erscheinung frühzeitig entdeckt, kann der Einsatz einer Reinigungspaste erfolgreich sein, um eine aufwendige und teure Sanierung zu vermeiden.
Es ist allerdings ratsam, zunächst an verdeckter Stelle einen Vorversuch zu unternehmen.

Ist die Abdichtungsfunktion des Dichtstoffs weiterhin gegeben, kann ggf.trotz optischem Mangel nach Vereinbarung mit dem Bauherrn auf eine Renovierung verzichtet werden.

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