3 Einstufung und Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1

Nach der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 15651-1 werden Dichtstoffe für Fassadenelemente als Typ F bezeichnet.
Damit gilt dieser Teil der DIN EN 15651 u.a. auch für die Außenwand- und Bewegungsfugen bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen gemäß IVD-Merkblatt Nr.7.

3.1 Klassifizierung der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1

Nach DIN EN 15651-1 werden Dichtstoffe nach folgenden Klassen eingeteilt:
  • 25LM (LowModulus/niedriger Dehnspannungswert)
  • 25HM (HighModulus/hoher Dehnspannungswert)
  • 20LM
  • 20HM
  • 12,5E (Elastisch)
  • 12,5P (Plastisch)
  • 7,5P (Plastisch)

3.2 IVD - Qualitätsanforderungen im Vergleich zur DIN EN 15651-1

Die DIN EN 15651-1 stellt Mindestanforderungen an die jeweilige Dichtstoffqualität, um die Sicherheit der Fugenabdichtung zu gewährleisten.

Auf Grund langjähriger Erfahrungen in der Praxis in Bezug auf die vorhandenen Fugenkonstruktionen, Bautoleranzen, Belastungen auf die Fuge und Dichtstoffqualitäten sind die Qualitätsanforderungen des IVD in diesem Merkblatt an einzelne, allerdings wesentliche Eigenschaften höher als in der DIN EN 15651-1 verlangt.

Qualitätsmerkmal IVD DIN EN 15651-1
Klassifizierung 25LM
25HM
Zugelassen sind auch die Klassen 12,5P und 7,5P
Zulässige Gesamtverformung 25 % 7,5 % bis 25 %
Qualitätsanforderungen DIN 18540 – Prüfzeugnis
Neutraler Überwachungsvertrag
Keine entsprechende Anforderung
Volumenschwund ≤ 10 % ≤ 10 % LM/25HM
20LM/20HM
bei Dispersionsdichtstoffen auf Wasserbasis
≤ 25 %
≤ 30 % 12,5E
≤ 25 % 12,5P
≤ 25 % 7,5P
Anstrichverträglichkeit Prüfung nach DIN 52452-4, A1 und A2 Keine Anforderung
Verträglichkeit mit anderen Baustoffen Prüfung nach DIN 52452-1 Keine Anforderung

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, das in Außenwandfugen eine hohe Belastung durch Dehn-/Stauchbewegungen gegeben ist. Das liegt neben den unterschiedlich großen Fassadenelementen vor allem auch an den häufig zu schmal dimensionierten Fugen bzw. den Bautoleranzen.
Aus diesem Grunde sind die Qualitätsanforderungen des IVD, die Klassen 25LM und 25HM vorzuschreiben, d.h. eine Zulässige Gesamtverformung von 25 % festzulegen, von großer Wichtigkeit.
Die Freigabe anderer Klassen und eine geringere ZGV führen zu hohen Risiken und Unsicherheiten beim Verarbeiter.
Ein erhöhter Volumenschwund bei nicht wässrigen Dichtstoffsystemen führt im Laufe der Einbauzeit zu Verhärtungen, Reduzierung der ZGV und zur Gefahr von Flankenabrissen oder Kohäsionsschäden im Dichtstoff.
Die Kenntnis der Verträglichkeit mit anderen Baustoffen und die Verträglichkeit mit vorhandenen und/oder nachfolgenden Beschichtungssystemen eine wesentliche Voraussetzung, um den richtigen Dichtstoff einsetzen zu können.
Der Vergleich der Qualitätsanforderungen zeigt also die Notwendigkeit des höheren Qualitätsniveaus des IVD gegenüber der DIN EN 15651-1.

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