3 Einstufung und Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1
Damit gilt dieser Teil der DIN EN 15651 u.a. auch für die Außenwand- und Bewegungsfugen bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen gemäß IVD-Merkblatt Nr.7.
3.1 Klassifizierung der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1
Nach DIN EN 15651-1 werden Dichtstoffe nach folgenden Klassen eingeteilt:- 25LM (LowModulus/niedriger Dehnspannungswert)
- 25HM (HighModulus/hoher Dehnspannungswert)
- 20LM
- 20HM
- 12,5E (Elastisch)
- 12,5P (Plastisch)
- 7,5P (Plastisch)
3.2 IVD - Qualitätsanforderungen im Vergleich zur DIN EN 15651-1
Die DIN EN 15651-1 stellt Mindestanforderungen an die jeweilige Dichtstoffqualität, um die Sicherheit der Fugenabdichtung zu gewährleisten.Auf Grund langjähriger Erfahrungen in der Praxis in Bezug auf die vorhandenen Fugenkonstruktionen, Bautoleranzen, Belastungen auf die Fuge und Dichtstoffqualitäten sind die Qualitätsanforderungen des IVD in diesem Merkblatt an einzelne, allerdings wesentliche Eigenschaften höher als in der DIN EN 15651-1 verlangt.
| Qualitätsmerkmal | IVD | DIN EN 15651-1 |
| Klassifizierung | 25LM 25HM |
Zugelassen sind auch die Klassen 12,5P und 7,5P |
| Zulässige Gesamtverformung | 25 % | 7,5 % bis 25 % |
| Qualitätsanforderungen | DIN 18540 – Prüfzeugnis Neutraler Überwachungsvertrag |
Keine entsprechende Anforderung |
| Volumenschwund | ≤ 10 % | ≤ 10 % LM/25HM 20LM/20HM |
| bei Dispersionsdichtstoffen auf Wasserbasis ≤ 25 % |
≤ 30 % 12,5E ≤ 25 % 12,5P ≤ 25 % 7,5P |
|
| Anstrichverträglichkeit | Prüfung nach DIN 52452-4, A1 und A2 | Keine Anforderung |
| Verträglichkeit mit anderen Baustoffen | Prüfung nach DIN 52452-1 | Keine Anforderung |
Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, das in Außenwandfugen eine hohe Belastung durch Dehn-/Stauchbewegungen gegeben ist. Das liegt neben den unterschiedlich großen Fassadenelementen vor allem auch an den häufig zu schmal dimensionierten Fugen bzw. den Bautoleranzen.
Aus diesem Grunde sind die Qualitätsanforderungen des IVD, die Klassen 25LM und 25HM vorzuschreiben, d.h. eine Zulässige Gesamtverformung von 25 % festzulegen, von großer Wichtigkeit.
Die Freigabe anderer Klassen und eine geringere ZGV führen zu hohen Risiken und Unsicherheiten beim Verarbeiter.
Ein erhöhter Volumenschwund bei nicht wässrigen Dichtstoffsystemen führt im Laufe der Einbauzeit zu Verhärtungen, Reduzierung der ZGV und zur Gefahr von Flankenabrissen oder Kohäsionsschäden im Dichtstoff.
Die Kenntnis der Verträglichkeit mit anderen Baustoffen und die Verträglichkeit mit vorhandenen und/oder nachfolgenden Beschichtungssystemen eine wesentliche Voraussetzung, um den richtigen Dichtstoff einsetzen zu können.
Der Vergleich der Qualitätsanforderungen zeigt also die Notwendigkeit des höheren Qualitätsniveaus des IVD gegenüber der DIN EN 15651-1.
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