13 Übrige Anschlüsse an Fenstern und Außentüren
13.1 Schwellenausbildungen
Schwellenausbildungen sind der untere Anschluss von Außen- und Fenstertüren zum Baukörper und müssen hinsichtlich Detailausbildung, Abgrenzung der Gewerke und Baufolge geplant und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.Anforderungen an die unteren Abschlüsse sind in der DIN 18195 Bauwerksabdichtungen – Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse, aufgeführt.
Weitere Details sind dem Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren mit Anwendungsbeispielen, Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr.20 zu entnehmen.
13.2 Abdichtungen an Fensterbänken
Die Ausführung der Fensterbank und die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen müssen geplant werden, da vor allem an der Schnittstelle Putz/Fassade/Fensterbank die Gefahr eines Wassereintritts besteht.Die seitliche Anbindung der Fensterbank an den Baukörper muss regendicht und bewegungsfähig ausgeführt sein, um die thermisch bedingten Längenänderungen der Fensterbänke auszugleichen.
Zum Einsatz können hier elastische Dichtstoffe kommen, die die Anforderungen nach Punkt 7.2 dieses Merkblattes erfüllen.
Ausführliche Anwendungsbeispiele zu den Abdichtungsmaßnahmen sind dem Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren, Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr.20 zu entnehmen.
13.3 Abdichtungen an Rollladenkästen und Vorbaurollläden
Ausführliche Hinweise und Ausführungsbeispiele sind demLeitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren, Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr.20 (siehe Literaturverzeichnis)
sowie der Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolladen bei Putz, Trockenbau und Wärmedämmverbundsystem: 2005 (siehe Literaturverzeichnis)
zu entnehmen.
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