6 Die Hohlraumausfüllung mit Dämmstoffen

Aus Gründen des Feuchte­, Schall­und Wärmeschutzes müssen die Fugen im Funktionsbereich umlaufend ausge­füllt werden. Dies ist auch in Bezug auf die Anforderungen der EnEV notwendig.
Als Werkstoffe werden Mineralwolle, Schaumstoffbänder, Kork, Flachs und vor allem PUR­Montageschäume eingesetzt.

Der Auftragnehmer kann den Dämmstoff für die Dämmung der Fuge zwischen den Fenstern/Außentüren und dem Baukörper wählen, wenn es die Vertragspartner nicht an­ders vereinbart haben.
Das ist in den Allgemeinen technischen Vertragsbedingun­gen (ATV) DIN 18355 –Tischlerarbeiten – festgelegt.
Die ATV sind als Bestandteil der VOB, der Vergabe­- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Grundlage für alle öf­fentlichen Bauvorhaben. Häufig wird sie auch bei Privatauf­trägen vereinbart.

Ein PUR­Montageschaum aus der Dose kann somit ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber einge­setzt werden. Der ausführende Betrieb kann also ent­scheiden, welcher Dämmstoff eingesetzt wird, wenn der Auftraggeber keine Festlegung getroffen hat. PUR­Monta­geschäume werden im Fensterbau auf Grund ihrer guten Dämm­und Fülleigenschaften, der guten Haftung zu vie­len Untergründen und der rationellen Verarbeitungsweise bevorzugt verwendet.
Die Wahl des Dämmstoffes darf den Bauablauf allerdings nicht beeinträchtigen.
Dämmmaterialien sind allerdings nicht in der Lage, Bauteil­verformungen auszugleichen und zur Sicherstellung der erforderlichen Luftdichtheit alleine nicht ausreichend.
(siehe Punkt 10.2.4)

Besonderer Hinweis

  • ­Bei Einsatz von PUR­Montageschäumen dürfen die späte­ren Haftflächen für Dichtstoffe nicht durch überquellenden Schaum verunreinigt werden (siehe Bild 14). PUR­Schaum­reste sind nicht restlos von den Haftflächen entfernbar und beeinträchtigen die Haftung der eingesetzten Dichtstoffe.
  • ­Fugen müssen so geplant und abgedichtet werden, dass der Schalldämmwert der Bauteile erhalten bleibt. Die Fugenschalldämmung von Dämmstoffen und Dichtsys­temen kann durch eine Laborprüfung nachgewiesen werden. Nähere Angaben zu Fugenschalldämm­Maßen der einzel­nen Dichtsysteme sind dem Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren, Technische Richtlinie Nr. 20 des Glaserhandwerks zu entnehmen (siehe Seite 67, Tabelle 3.8).

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