5.18 Dekonterminierbarkeit

Man versteht darunter das Entfernen einer radioaktiven und/oder biologischen und/oder chemischen Verunreinigung (Kontamination*) von Personen und/oder Sachen.

Eine besondere Bedeutung bei Verfugungen in Kernkraftwerken hat die Möglichkeit der Dekontamination von Dichtstoffen. Dabei muss sichergestellt sein, dass radioaktive Verschmutzungen rückstandsfrei von der Fugenoberfläche entfernt werden können und der Dichtstoff selber nicht radioaktiv wird, die Fugenabdichtung dadurch aber keinen Schaden nimmt...

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