1 Qualitätsanforderungen

Die Qualitätsanforderungen an spritzbare Dichtstoffe werden in der DIN EN 15651 Teil 1 bis 4 gestellt:

Teil 1: Dichtstoffe für Fassadenelemente (F)
Teil 2: Fugendichtstoffe für Verglasungen (G)
Teil 3: Dichtstoffe für Fugen im Sanitärbereich (S/XS)
Teil 4: Fugendichtstoffe für Fußgängerwege (PW)

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die DIN EN 15651 lediglich Mindestanforderungen an die Dichtstoffe stellt, um eine gewisse Sicherheit der Abdichtung zu gewährleisten.
Die langjährigen Erfahrungen des IVD in der Praxis in Bezug auf die vorhandenen Bautoleranzen, Fugenkonstruktionen, Belastungen auf die Fuge und ihre Abdichtung sowie die Vielzahl der Dichtstoffqualitäten zeigen jedoch, dass die Qualitätsanforderungen des IVD an einzelne Eigenschaften und in einzelnen Anwendungsgebieten z. T. deutlich höher sind als in den einzelnen Teilen des DIN EN 15651 verlangt.

Am Beispiel des Volumenschwundes soll das an dieser Stelle verdeutlicht werden:
  • Nach den Anforderungen des IVD darf ein Dichtstoff für den Sanitärbereich einen Volumenschwund von max. 10 % besitzen.
  • Die DIN EN 15651-3 lässt qualitätsbezogen einen Volumenschwund von bis zu 55 % zu.
Was bedeutet ein erhöhter Volumenschwund?
  1. Erhöhte Belastung durch stehendes Wasser/stauende Feuchtigkeit
  2. Stärkere Gefahr einer Schimmelpilzbildung
  3. Verstärkte Schmutzablagerung und erschwerte Reinigungsmöglichkeit
  4. Mangelhafte Fugendimensionierung (Verhältnis Fugenbreite zur Tiefe des Dichtstoffs).
  5. Beeinträchtigung der zulässigen Gesamtverformung und des Dehnspannungswertes aufgrund der mangelhaften Dimensionierung
Durch die genannten Effekte kann es u.a. zum Versagen der Abdichtung (Flankenabrisse und/oder kohäsiver Bruch) kommen.
Der jeweils komplette Vergleich der Qualitätsanforderungen des IVD zu den relevanten Teilen der DIN EN 15651 ist in den betreffenden IVD-Merkblättern unter dem Punkt Einstufung und Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651 aufgeführt.

1.1 Einstufung und Qualitätsanforderungen an Dichtstoffe nach DIN EN 15651-4

Nach der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 15651 werden Dichtstoffe für den Einsatz im Bodenbereich als Typ PW (pedestrian walkways = Fußgängerwege) bezeichnet.

Die Einstufung erfolgt:
1) nach dem Bewegungsvermögen/Bewegungsaufnahmevermögen (zulässige Gesamtverformung ZGV):

  • Klassen: 25 20 12,5
  • ZGV: 25 %  20 % 12,5 %

2) nach dem Dehnspannungswert:

  • niedriger Modul: LM (Low Modulus)
  • hoher Modul: HM (High Modulus)

3) nach den in Tabelle 2 der DIN EN 15651-4 aufgeführtem Leistungsvermögen


1.2 Qualitätsanforderungen des IVD im Vergleich zur DIN EN 15651-4

Die DIN EN 15651-4 stellt Mindestanforderungen an die jeweilige Dichtstoffqualität, um die Sicherheit der Fugenabdichtung zu gewährleisten. Aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Praxis in Bezug auf die vorhandenen Fugenkonstruktionen, Belastungen und Dichtstoffqualitäten sind die Qualitätsanforderungen des IVD an einzelne Eigenschaften  höher als in der DIN EN 15651-4 verlangt.

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen insbesondere im Bodenfugenbereich, dass Belastungen durch stehendes Wasser, Streusalz und andere Chemikalien sowie vorhandene und nachfolgend aufgebrachte Beschichtungsmaterialien zu erheblichen Schäden führen können, sodass die Qualitätsanforderungen des IVD unverzichtbar sind, siehe Tabelle 2:
Tabelle 2: Qualitätsanforderungen des IVD im Vergleich zur DIN EN 15651-4
Qualitätsmerkmal IVD DIN EN 15651-4
Volumenschwund 1)
Klasse 25 5% 10%
Klasse 20 5% 10%
Klasse 12,5 E 5% 15%
Anstrichverträglichkeit 2) Nach DIN 52452-4 Keine Anforderung
Tausalzbeständigkeit Kein Versagen Keine Anforderung
Chemikalienbelastung 2)
Volumenänderung max. ± 30% Keine Anforderung
Masseänderung 25% Keine Anforderung

1) Ein erhöhter Volumenschwund kann zu folgenden Problemen führen:
  • Stärkere Belastung durch stehendes Wasser
  • Vermehrte Schmutzablagerung und erschwerte Reinigung
  • Zu hohe Zugspannungen an den Haftflächen
  • Gefahr einer mangelhaften Fugendimensionierung (Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe)
2) Fehlende Anforderungen zur Verträglichkeit mit anderen Baustoffen, zur Anstrichverträglichkeit und zur Chemikalienbelastung erhöhen das Risiko einer falschen Dichtstoffauswahl.
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