11 Prüfungen der Anwendungseigenschaften

11.1 Standvermögen für standfeste Dichtstoffe

Die Prüfung ist gemäß DIN EN ISO 7390 mit einem U-Profil durchzuführen.
Nach Temperaturbelastung bei 50°C und 5°C darf der Dichtstoff bei waagerechter als auch senkrechter Position des Probekörpers nicht mehr als 3 mm abrutschen.

11.2 Verlaufseigenschaften für selbstverlaufende Dichtstoffe

Die Prüfung ist gemäß DIN EN 14187-3 durchzuführen. Der Dichtstoff soll nach dem blasenfreien Einbringen in den Prüfkörper eine glatte und ebene Oberfläche bilden.
Der Verlauf wird nach Aushärtung bei 5°C in horizontaler Lage und nach Aushärtung bei 23°C in geneigter Lage (2,5%) gemessen.
Die Höhendifferenz an den festgelegten Messpunkten wird nach den Prüfungen in horizontaler und geneigter Position als Mittelwert angegeben.

11.3 Ausspritzbarkeit von standfesten Dichtstoffen

Die Prüfung ist gemäß DIN EN ISO 8394 durchzuführen.
Die Ausspritzmenge muss mindestens 70 ml/min (6 mm- Öffnung) betragen.

11.4 Anstrichverträglichkeit

Die Verträglichkeit des Dichtstoffs ist mit einer ggf. vorhandenen ausgehärteten Bodenbeschichtung bzw. –Versiegelung (Prüfung A1- direkter Kontakt an den Haftflächen) und/oder mit einer ggf. nachträglich vorgesehenen Bodenbeschichtung bzw. –Versiegelung (Prüfung A2- Kontakt zwischen Dichtstoffoberfläche und angrenzender Beschichtung/Versiegelung) nach DIN 52452-4 zu prüfen.

Nach der Prüfung gemäß DIN 52452-4 dürfen keine Kohäsions- und Adhäsionsrisse und sonstige Schädigungen (Erweichungen, Verfärbungen, Rissbildungen) auftreten.

11.5 Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen

Die Prüfung ist gemäß DIN ISO 16938-2 durchzuführen.
Es dürfen nach Sichtprüfung keine Schädigungen des Dichtstoffs bzw. angrenzenden Baustoffs feststellbar sein.
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