14 Prüfberichte

Prüfberichte sind erforderlich, um alle Prüfergebnisse umfassend zu dokumentieren.
Das ist umso notwendiger, falls einzelne Prüfwerte aus den zulässigen Toleranzen fallen und somit die Verwendbarkeit des Dichtstoffs zwar in einzelnen Punkten eingeschränkt, aber im Grundsatz nicht gänzlich auszuschließen ist.

Detaillierte Angaben zu den notwendigen Inhalten von Prüfberichten sind den jeweiligen Prüfnormen zu entnehmen.
Prüfungen können sowohl von Prüfinstituten als auch von den Herstellern durchgeführt werden.

Im Wesentlichen sollten die Berichte folgende Angaben enthalten:
  • Nummer des Merkblatts des IVD
  • Art und Bezeichnung und Chargennummer des Dichtstoffs bzw. Primer
  • Bezeichnung des Kontaktmaterials (Substrat)
  • Zulässige Gesamtverformung (ZGV) bzw. Bewegungsvermögen des Dichtstoffs
  • Prüfergebnisse
  • Abweichungen von den beschriebenen Prüfverfahren
  • Prüfstelle
  • Prüfdatum
  • Namen der Prüfer

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