4 Die Anstrichverträglichkeit

Sie bewertet und beurteilt:
  • den Bereich der Haftfläche unter dem Dichtstoff (Prüfung/Beanspruchung A 1) und
  • den Bereich neben dem Dichtstoff (Prüfung/Beanspruchung A 2)
Die Definition nach DIN 52460 lautet:
Anstrichverträglichkeit
Eigenschaft eines Dichtstoffs, keine schädigenden Wechselwirkungen mit dem vorhandenen Anstrich und angrenzenden Baustoffen hervorzurufen.
 
Anmerkung 1 zum Begriff: Dies gilt in gleicher Weise auch für einen nachfolgenden Anstrich der Bauteile, wobei das Anstrichmittel auf dem Dichtstoff auf 1 mm im Randbereich der Fuge begrenzt werden muss.
 
Anmerkung 2 zum Begriff: Beispiele für die schädigende Wechselwirkung sind Risse im Dichtstoff oder im Anstrich, Verfärbung und Klebrigkeit von Oberflächen.“
 
Prüfung A 1 in DIN 52452-4
Für die Beurteilung der Verträglichkeit zwischen vorhandener Beschichtung und nachfolgendem Dichtstoff.
 
Prüfung A 2 in DIN 52452-4
Für die Beurteilung der Verträglichkeit zwischen ausreagiertem Dichtstoff und einer nachfolgenden Beschichtung im angrenzenden Bereich.

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