10 Beschichtungstechnische (anstrichtechnische) Voraussetzungen der Holzoberflächen
Der Einsatz eines Dichtstoffs auf unbehandeltem Holz (rohem Holz) ist nicht zulässig.
Besonderer Hinweis: Bei Oberflächenbehandlungen mit speziellen Werkstoffen wie z. B. Wachsen und Ölen kann es zu Haftungsverlusten und/oder Unverträglichkeit en kommen. Eine Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller ist unbedingt erforderlich.
Die Haftung des Dichtstoffs auf der Oberflächenbeschichtung, ebenso wie die Haftung der Oberflächenbeschichtung auf dem Untergrund muss gegeben sein. Die Verarbeitungshinweise der Beschichtung sstoffhersteller, insbesondere die Vorgaben in Bezug auf die Trocknungsbedingungen/Trocknungszeiten, sind zu beachten. Zur Verbesserung des Haftverhaltens können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Verwendung eines Primers (Haftvermittler s) nach Vorgabe des Dichtstoffherstellers.
Als Beschichtungssystem bezeichnet man den Beschichtungsaufbau in der Gesamtheit der Einzelschichten aus Beschichtungsstoffe n. Für die Beschichtung von Fenstern haben sich in Abhängigkeit von der Applikationstechnik (z. B. Spritzen, Streichen, Fluten) verschiedene Beschichtungssysteme entwickelt.
Die Beschichtungssysteme und -verfahren für Fenster sind der Tabelle B.1 des BFS-Merkblattes Nr. 18 zu entnehmen. Die Mindest-Trockenschichtdicken für anlagegebundene Beschichtungen sind der Tabelle 5 des VFF Merkblattes HO.01:2005-10 zu entnehmen.
Weitere Hinweise sind den VFF-Richtlinien HM.01, Punkt 5.6.1.5 Oberfläche zu finden.
Die Dichtstoff-Fuge (Versiegelung ) darf nach DIN 18545-3 nicht ganzflächig überstrichen werden. Bei Beschichten benachbarter Rahmenteile bzw. Glashalteleisten, ist das Übergreifen der Beschichtung auf den Dichtstoff auf maximal 1 mm zu begrenzen.
Besonderer Hinweis: Bei Oberflächenbehandlungen mit speziellen Werkstoffen wie z. B. Wachsen und Ölen kann es zu Haftungsverlusten und/oder Unverträglichkeit en kommen. Eine Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller ist unbedingt erforderlich.
Die Haftung des Dichtstoffs auf der Oberflächenbeschichtung, ebenso wie die Haftung der Oberflächenbeschichtung auf dem Untergrund muss gegeben sein. Die Verarbeitungshinweise der Beschichtung sstoffhersteller, insbesondere die Vorgaben in Bezug auf die Trocknungsbedingungen/Trocknungszeiten, sind zu beachten. Zur Verbesserung des Haftverhaltens können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Verwendung eines Primers (Haftvermittler s) nach Vorgabe des Dichtstoffherstellers.
Als Beschichtungssystem bezeichnet man den Beschichtungsaufbau in der Gesamtheit der Einzelschichten aus Beschichtungsstoffe n. Für die Beschichtung von Fenstern haben sich in Abhängigkeit von der Applikationstechnik (z. B. Spritzen, Streichen, Fluten) verschiedene Beschichtungssysteme entwickelt.
Die Beschichtungssysteme und -verfahren für Fenster sind der Tabelle B.1 des BFS-Merkblattes Nr. 18 zu entnehmen. Die Mindest-Trockenschichtdicken für anlagegebundene Beschichtungen sind der Tabelle 5 des VFF Merkblattes HO.01:2005-10 zu entnehmen.
Weitere Hinweise sind den VFF-Richtlinien HM.01, Punkt 5.6.1.5 Oberfläche zu finden.
Die Dichtstoff-Fuge (Versiegelung ) darf nach DIN 18545-3 nicht ganzflächig überstrichen werden. Bei Beschichten benachbarter Rahmenteile bzw. Glashalteleisten, ist das Übergreifen der Beschichtung auf den Dichtstoff auf maximal 1 mm zu begrenzen.
Ein weiteres Überstreichen ist nur dann zulässig, wenn der Dichtstoff die Beurteilung nach DIN 52452-4, Prüfmethodik A 3 erfüllt.