13 Schlierenbildung/Abrieb

(gilt nur für Anforderungen nach DIN 18545)

Grundlage der Anforderung ist die Richtlinie „Prüfung und Beurteilung von Schlierenbildung und Abrieb von Vergla­sungsdichtstoffen“.
Die Prüfung der Schlierenbildung ist Bestandteil von DIN 18545-2 für Dichtstoffe der Dichtstoffgruppen D und E, während bei Dichtstoffen nach DIN EN ISO 11600 ein Nachweis der Abriebfestigkeit und Schlierenbildung nicht verlangt ist. Bei Einsatz silanterminierter Polymere sollte diesbezüglich der Dichtstoffhersteller befragt werden.

Die Prüfung der Schlierenbildung ist Bestandteil von DIN 18545-2 für Dichtstoffe der Dichtstoffgruppen D und E, während bei Dichtstoffen nach DIN EN ISO 11600 ein Nachweis der Abriebfestigkeit und Schlierenbildung nicht verlangt ist. Bei Einsatz von Hybrid-Polymeren sollte diesbezüglich der Dichtstoffhersteller befragt werden.

Bei Dichtstoffen nach DIN 18545-2 der Dichtstoffgruppen D und E ist bei Prüfung der Schlierenbildung grundsätzlich sowohl eine visuelle Bewertung als auch ein lichttechnischer Nachweis erforderlich. Auszug aus der ift-Richtlinie: Prüfung und Beurteilung von Schlierenbildung und Abrieb von Verglasungsdichtstoffen 1998-09:
„Die visuelle Beurteilung der gereinigten Glasfläche auf Schlierenbildung wird nach einem Bewertungsschlüssel (Tabelle 6) in Anlehnung an DIN 53230 Punkt 3 in Stufen von m0 bis m5 vorgenommen. Dazu werden die Proben gegen Tageslicht gehalten und der Grad der Schlierenbildung visuell bestimmt.”

Tabelle 6: Visuelle Beurteilung (siehe Richtlinie)
Kennzahl Bedeutung
m0 Glasoberfläche klar und unkontaminiert
m1 Kaum sichtbare, nicht störende Schlieren auf der Glasoberfläche
m 2 Sichtbare Schlieren auf der Glasfläche
m3 Deutlich sichtbare Schlieren auf der Glasfläche
m4 Dichte Schlieren auf der Glasfläche
m5 Vollflächige Schlieren auf der Glasfläche

Die Anforderungen werden erfüllt, wenn an allen drei Probekörpern die kontaminierte und gereinigte Seite die gestreute Transmission S>0,6 % und die visuelle Bewertung eine Einstufung in m0 bis m1 nach der Bewertungsskala der Tabelle 4 ergibt. Alle Dichtstoffe jener Probekörper, für deren Dichtstoffe die Werte S>0,6 % und/oder Kennzahl m2 bis m5 ermittelt werden, sind als Verglasungsdicht­stoffe ungeeignet.

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