15 Fugeninstandsetzung

Eine Versiegelung nach DIN 18545 oder eine Versiegelung ohne Vorlegeband wird als Erstversiegelung bezeichnet. Dabei sind sowohl die Dichtstoffdimensionierung exakt festgelegt als auch die Haftungsflächen definiert. Eine In­standsetzungsarbeit an einer defekten Versiegelung kann daher in keinem Fall die Ausgangssituation wiederherstel­len und erfordert eine besonders sorgfältige Vorbereitung und ggf. Beratung.

Bei einer Fugeninstandsetzung ist es also nicht möglich, die Vorgaben nach DIN 18545 oder der Versiegelung ohne Vorlegeband zu erfüllen.
Es ist jedoch möglich, eine fachgerechte Instandsetzung durchzuführen, die die Anforderungen an die Schlagregen­dichtheit erfüllt.

Das Eindringen von Wasser bzw. eine schadhafte Versie­gelung kann auf Ausführungsmängel und verschiedene andere Ursachen (z.B. Beschichtungsunverträglichkeiten, Lufteinschlüsse im Dichtstoff) zurückgeführt werden.

Wenn Wasser an schadhaften Stellen über die Versiege­lung in den Glasfalz eindringt, sind Schäden am Holz­fenster (z.B. Isolierglas-Randverbund, VSG-Folie, schad­hafte Beschichtung) vorprogrammiert.

In IVD-Merkblatt Nr. 10 – Glasabdichtung am Holzfenster mit Dichtstoffen – sind typische Schadensursachen und die Ausführung der Neuversiegelung aufgeführt.

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