1 Vorwort

Grundsatz:

Eine Fuge ist nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen. Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden. Das Abdichten ist das Verschließen der Fuge. Dies kann mit bewegungsausgleichenden spritzbaren Dichtstoffen, Dichtungsbändern und -folien erfolgen.

So wie es bei technischen Geräten und Anlagen selbstverständlich und Teil des Kaufvertrages ist, dass eine regelmäßige Wartung seitens des Herstellers vorgenommen werden muss, gibt es Fugenbereiche, in denen Fugenabdichtungs-Materialien herausragende Aufgaben zu erfüllen haben, die neben dem Schutz eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils vor eindringender Feuchtigkeit und Wärmeverlusten, vor allem dem Umweltschutz und dem Gewässerschutz dienen.

Bei Einhaltung der wesentlichen Rahmenbedingungen für das jeweilige Einsatzgebiet für Fugenabdichtungs-Systeme wie die:

Fugenkonstruktion gemäß geltender Regelwerke und Technischen Richtlinien
(siehe Nr. 11 Regelwerke)

Einhaltung der Qualitätsanforderungen von Seiten der Hersteller fachgerechte Verarbeitung gemäß Technischer Richtlinien und Vorschriften des Herstellers.

ist eine Wartung und/oder regelmäßige Überwachung einer Abdichtung im Regelfall nicht erforderlich. Eine Wartung bzw. Überwachung ist dort erforderlich, wo bestimmte Fugenbereiche nach den Erfahrungen der Praxis nicht oder nur unzureichend in ihrer Belastung zu beurteilen sind, z. B. durch zu harte Reinigungsbürsten mit zu hohem Druck oder falsche Düsen, Überdosierung von Reinigungs- und Dekontaminierungsmitteln, unzulässige Dauer einer Medienbeanspruchung sowie eine intermittierende Beaufschlagung.

Derartige Fugen gelten als Wartungsfugen und bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. einer Wartung (siehe Nr. 3 Fugenbereiche mit zu wartenden Dichtstoffen und aufgeklebten elastischen Fugenbändern).

Die Überprüfung bezieht sich in erster Linie auf die regelmäßige Kontrolle der Oberfläche der Fugenabdichtungs-Systeme im Hinblick auf z. B. Aufrauungen, Aufweichungen, Verschmutzungen, Rissbildung im Dichtstoff (Kohäsionsriss), sonstige mechanische Beschädigungen oder Ablösungen an den Haftflächen (Adhäsionsverlust), die bei rechtzeitiger Erkennung der Schadensvermeidung oder Schadensbegrenzung dient.

Die spezifische Regelung dieser Wartungsarbeiten durch Wartungsverträge für bestimmte Abdichtungsbereiche ist zwingend notwendig und wird für die Zukunft empfohlen (siehe Nr. 8).

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