2 Geltungsbereich

Das Merkblatt gilt für:

kaltverarbeitbare Dichtstoffe aller Rohstoffgruppen gemäß Nr. 5.1.
kaltverarbeitbare Dichtstoffe (nach DIN EN 26927)
Fugenbänder auf Basis Polysulfid und Polyurethan gemäß den Zulassungsgrundlagen „Fugenabdichtungs-Systeme in LAU-Anlagen“.
Fugen mit starker chemischer- und/oder physikalischer Belastung und Fugen mit nur überwiegender physikalischer Beanspruchung.

Dieses Merkblatt gilt nur für Belastungen, die auf die Dichtstoffe/Fugenbänder einwirken und nicht für die Bauteile, deren angrenzende Bereiche und die Konstruktion der Fuge.

Das Merkblatt gilt nicht für Fugenbereiche der IVD-Merkblätter Nr. 17, Nr. 19, Teil 1 und 2, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 24.
In diesen Merkblättern sind die Anforderungen an Wartung und Pflege separat geregelt.

Das Merkblatt gilt nicht für heißverarbeitbare und bituminöse Abdichtungs-Systeme, für Butylbänder nach IVD-Merkblatt Nr. 5 und für Structural Glazing.

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