2 Geltungsbereich
Das Merkblatt gilt für:
kaltverarbeitbare Dichtstoffe aller Rohstoffgruppe n gemäß Nr. 5.1.
kaltverarbeitbare Dichtstoffe (nach DIN EN 26927)
Fuge nbänder auf Basis Polysulfid und Polyurethan gemäß den Zulassungsgrundlagen „Fugenabdichtungs-Systeme in LAU-Anlagen “.
Fugen mit starker chemischer- und/oder physikalischer Belastung und Fugen mit nur überwiegender physikalischer Beanspruchung .
Dieses Merkblatt gilt nur für Belastungen, die auf die Dichtstoffe/Fugenbänder einwirken und nicht für die Bauteile , deren angrenzende Bereiche und die Konstruktion der Fuge.
Das Merkblatt gilt nicht für Fugenbereich e der IVD-Merkblätter Nr. 17, Nr. 19, Teil 1 und 2, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 24.
In diesen Merkblättern sind die Anforderungen an Wartung und Pflege separat geregelt.
Das Merkblatt gilt nicht für heißverarbeitbare und bituminöse Abdichtung s-Systeme, für Butyl bänder nach IVD-Merkblatt Nr. 5 und für Structural Glazing.
kaltverarbeitbare Dichtstoffe aller Rohstoffgruppe n gemäß Nr. 5.1.
kaltverarbeitbare Dichtstoffe (nach DIN EN 26927)
Fuge nbänder auf Basis Polysulfid und Polyurethan gemäß den Zulassungsgrundlagen „Fugenabdichtungs-Systeme in LAU-Anlagen “.
Fugen mit starker chemischer- und/oder physikalischer Belastung und Fugen mit nur überwiegender physikalischer Beanspruchung .
Dieses Merkblatt gilt nur für Belastungen, die auf die Dichtstoffe/Fugenbänder einwirken und nicht für die Bauteile , deren angrenzende Bereiche und die Konstruktion der Fuge.
Das Merkblatt gilt nicht für Fugenbereich e der IVD-Merkblätter Nr. 17, Nr. 19, Teil 1 und 2, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 24.
In diesen Merkblättern sind die Anforderungen an Wartung und Pflege separat geregelt.
Das Merkblatt gilt nicht für heißverarbeitbare und bituminöse Abdichtung s-Systeme, für Butyl bänder nach IVD-Merkblatt Nr. 5 und für Structural Glazing.