4.1 Kaltverarbeitbare Dichtstoffe (gemäß DIN EN 26927)
Folgende
Rohstoffgruppen können zur Anwendung kommen:
- Silicon
- Polyurethan
- Polysulfid
- Hybrid-Polymer
- oder Kombinationen aus diesen Rohstoffgruppen
Dichtstoffe in
Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Nr. 3.1 Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) müssen den Zulassungsgrundsätzen des DIBt »Fugenabdichtungssysteme in
LAU-Anlagen, Teil 1« sowie den EOTA-Zulassungen entsprechen.
Dichtstoffe in
Bodenfugen (siehe Nr. 3.2 Bodenfugen gemäß IVD-Merkblatt Nr. 1, IVD-Merkblatt Nr. 6 und ZTV Fug-StB 01) müssen den Anforderungen des IVD-Merkblattes Nr. 1 entsprechen, der ZTV Fug – StB 01 oder der DIN EN 14188.
4.2 Fugenbänder unter Verwendung von Klebstoffen
Aufgeklebte Fugenbänder in Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Nr. 3.1 Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) müssen den Zulassungsgrundsätzen des DIBt »Fugenabdichtungssysteme in
LAU-Anlagen, Teil 2, Fugenbänder« sowie den EOTA-Zulassungen entsprechen.
4.3 Systemkomponenten
Zum Einsatz kommende Systemkomponenten, wie z.B.
Klebstoff,
Primer und
Hinterfüllmaterial gehören zum
Fugenabdichtungs-System und müssen entsprechend den Hersteller-Empfehlungen und gemäß den Zulassungsgrundsätzen eingesetzt werden.