4 Die Materialien (Dichtstoffe/Fugenbänder)

4.1 Kaltverarbeitbare Dichtstoffe (gemäß DIN EN 26927)

Folgende Rohstoffgruppen können zur Anwendung kommen:
  • Silicon
  • Polyurethan
  • Polysulfid
  • Hybrid-Polymer
  • oder Kombinationen aus diesen Rohstoffgruppen
Dichtstoffe in Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Nr. 3.1 Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) müssen den Zulassungsgrundsätzen des DIBt »Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen, Teil 1« sowie den EOTA-Zulassungen entsprechen.

Dichtstoffe in Bodenfugen (siehe Nr. 3.2 Bodenfugen gemäß IVD-Merkblatt Nr. 1, IVD-Merkblatt Nr. 6 und ZTV Fug-StB 01) müssen den Anforderungen des IVD-Merkblattes Nr. 1 entsprechen, der ZTV Fug – StB 01 oder der DIN EN 14188.

4.2 Fugenbänder unter Verwendung von Klebstoffen

Aufgeklebte Fugenbänder in Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Nr. 3.1 Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) müssen den Zulassungsgrundsätzen des DIBt »Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen, Teil 2, Fugenbänder« sowie den EOTA-Zulassungen entsprechen. 

4.3 Systemkomponenten

Zum Einsatz kommende Systemkomponenten, wie z.B. Klebstoff, Primer und Hinterfüllmaterial gehören zum Fugenabdichtungs-System und müssen entsprechend den Hersteller-Empfehlungen und gemäß den Zulassungsgrundsätzen eingesetzt werden.

© Text und Zeichnungen HS Public Relations Verlag und Werbung GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und sonstige Verwendung in allen Medien – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung.
Rechtliche Ansprüche können aus diesem Onlineangebot nicht abgeleitet werden.