9 Inhalt eines Wartungsvertrages

Zu wartende Dichtstoffe/Fugenbänder sind besonderen chemischen und/oder physikalischen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen aus diesem Grund in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. ganz oder stellenweise erneuert werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

Im Wartungsvertrag wird vereinbart, dass der Auftragnehmer nach erfolgter Absprache mit dem Auftraggeber oder dem Bauherren eine regelmäßige Begehung gegen Berechnung vornimmt. Die Abrechnung erfolgt gemäß Vereinbarung.

Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung der Fugen und ihrer Funktionssicherheit.

9.1 Muster-Wartungsvertrag

Ein Muster-Wartungsvertrag ist erhältlich beim IVD im Internet unter www.abdichten.de im Bereich Publikationen (IVD-Fachinformation Nr. 2/2006).

Bei Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Nr. 3.1) sind die Kontroll- und Wartungspflichten Betreiberpflichten. Sie können an Fachbetriebe weitergegeben werden. Für die Instandsetzung gilt immer Fachbetriebspflicht gemäß WHG § 19 gff.

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