8 Das Überstreichen der Fugenabdichtung
Bewegungsausgleichende Dichtstoffe, deren Dehnvermögen größer ist als das des Beschichtung ssystems, dürfen nicht ganzflächig überstrichen werden (s. Vorwort). Wird ein vollflächiges Überstreichen der Dichtstoffoberfläche verlangt,
Sie stellt jedoch einen optischen Mangel dar, der im Allgemeinen vom Auftraggeber beanstandet und dem Verarbeiter vorgetragen wird. Der Auftragnehmer sollte vor Auftragannahme auf die Möglichkeit der Rissbildung in der Beschichtung schriftlich hinweisen (VOB/B § 4 Nr. 3).
- muss wegen der geringeren Dehnfähigkeit des Beschichtungsmaterials mit einer Rissbildung im Beschichtungsmaterial gerechnet werden.
- Muss der Dichtstoff vollständig ausgehärtet sein (min 24 h bei Normalklima )
- kann es durch unterschiedliche Auftragsstärken (Deckkraft) der Beschichtung zu optischen Unterschieden (Markierungen) auf der Dichtstoffoberfläche und den angrenzenden Oberflächen kommen.
Sie stellt jedoch einen optischen Mangel dar, der im Allgemeinen vom Auftraggeber beanstandet und dem Verarbeiter vorgetragen wird. Der Auftragnehmer sollte vor Auftragannahme auf die Möglichkeit der Rissbildung in der Beschichtung schriftlich hinweisen (VOB/B § 4 Nr. 3).