9 Tapezierarbeiten

Nach Abschnitt 3.1.2. VOB Teil C DIN 18 366 -Tape­zierarbeiten - dürfen Bewegungsfugen nicht übertapeziert werden.

Um dieser Anforderung zu entsprechen, darf die Wandbe­kleidung nicht über die Verfugung mit einem spritzbaren Dichtstoff geklebt werden.

Aus optisch-ästhetischen Gründen sollte der Dichtstoff ggf. im Farbton der Wandbekleidung ausgeführt oder in Absprache mit dem Auftraggeber eine Farbtonwahl getroffen werden.

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