12 Normen – Technische Regelwerke – Verwaltungsvorschriften
Allgemeine Haftungsprüfung für spritzbare Dichtstoffe in Anlehnung an DIN 54457 (Raupenschälprüfung)
Durchführung einer Haftungsprüfung mithilfe der Raupenschälprüfung in Anlehnung an DIN 54457.Vorbereitung der Haftflächen nach Angaben des Dichtstoffherstellers (z.B. Anschleifen, Reinigen, Primer n, Auftragen des Dichtstoffs).
Auftragen der Dichtstoffraupe in einer ausreichenden Länge, pro Alterungstufe sollte etwa 50 mm vorgesehen werden.
Die Dichtstoffraupe sollte als Halbrundraupe aufgetragen werden, die maximale Höhe sollte 5 mm betragen, der Dichtstoffanteil, der über eine Höhe von 5 mm hinausgeht, ist entweder zu entfernen oder auf 5 mm zu verpressen.
Bei der Applikation ist darauf zu achten, dass der Dichtstoff den Untergrund gut benetzt.
Zur Prüfung der Langzeitbeständigkeit wird der Probekörper künstlich gealtert, ein beispielhaftes Alterungsverfahren könnte folgendermaßen aussehen:
Jede Probe wird den nachstehenden Behandlungen unterworfen. Nach jeder Behandlung wird an dem gealterten Prüfkörper die Raupenschälprüfung fortgesetzt, dabei wird ein weiteres Stück der Dichtstoffraupe (etwa 50 mm) abgeschält.
- Erste Prüfung nach Lagerung bei 14 d Normklima (23 °C / 50 % relative Feuchtigkeit )
- Zweite Prüfung nach Lagerung von 5 d in vollentsalztem Wasser bei 20 °C, Konditionierung 2 h unter Umgebungsbedingungen
- Dritte Prüfung nach Lagerung von 3 d bei 70 °C im Umluftofen, Konditionierung 2 h bei Umgebungsbedingungen
Bei der Auswertung wird der Anteil an Kohäsion sbruch mit einer Note versehen. Die Bewertung ist folgendermaßen vorzunehmen:
- Note 1: Mehr als 95 % Kohäsionsbruch anteil und weniger als 5 % adhäsives Ablösen des Klebstoff s von der Kontaktfläche
- Note 2: 75 % bis 95 % Kohäsionsbruchanteil
- Note 3: 25 % bis 75 % Kohäsionsbruchanteil
- Note 4: weniger als 25 % Kohäsionsbruchanteil