4 Grundlagen

Fugen in Schwimmbecken, in Sanitär- und Feuchträumen müssen so abgedichtet werden, dass sie die Bauteilbewegung aufnehmen können.
Über Fugen eindringendes Wasser kann erhebliche Schäden verursachen. Aus diesem Grund sind alle Anschlüsse von Baustoffen und Bauteilen elastisch abzudichten.
Neben der technischen Funktion hat die Fugenabdichtung in Schwimmbecken und in Sanitär-/Feuchträumen wichtige ästhetische und hygienische Aufgaben.
Sie muss biozid ausgerüstet und leicht zu reinigen sein, um den Befall und die Ausbreitung von Schimmelpilzen und Bakterien zu verhindern (IVD-Merkblatt Nr. 14). Sollten aus rechtlichen Gründen (z.B. regionale und internationale Gesetze und Richtlinien) der Einsatz von Bioziden ausgeschlossen sein, ist die Verwendbarkeit von geeigneten Dichtstoffen beim Hersteller zu erfragen.

Dichtstofffugen sind entsprechend dem Stand der Technik zu planen und fachmännisch auszuführen um die Bauteilbewegungen elastisch aufzunehmen. Ständige Wasserbelastung, chemische Beanspruchung und aggressive Reinigungsverfahren führen dazu, dass feuchtigkeitsbeanspruchte Fugen gepflegt und gewartet werden müssen. Sie gelten deshalb als Wartungsfugen mit eingeschränkter Gewährleistung. Ihr Zustand muss in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und der Dichtstoff ggf. erneuert werden, um Folgeschäden zu vermeiden (DIN 52460).
Näheres dazu siehe Punkt 9 – Wartung und Pflege - des Merkblattes.

Dichtstoffe stellen keine Abdichtung im Sinne nach DIN 18195 »Bauwerksabdichtungen« und ZDB-Merkblätter»Hinweise für die Planung und Ausführung keramischer Beläge im Schwimmbadbau „ sowie „Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich« dar.

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