2 Geltungsbereich

Der vorliegende Teil 2 dieses Merkblattes Nr.19 gilt ausschließlich für die Anschlussabdichtungen in der luftdichten Ebene gemäß DIN 4108-7 und deren Reparatur.

Er gilt auch für die Kombination mit anderen Abdichtungssystemen wie z.B. komprimierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff, regelt jedoch nur den Einsatz der spritzbaren Dichtstoffe, Montageklebstoffe und Butyldichtungsbänder und -profile.

Das Merkblatt behandelt ausschließlich die Abdichtung der luftdichten Ebene im Dach- und Wandbereich.
Die inneren Anschlussfugen an Fenstern und Fenstertüren (Fensteranschlüsse im Mauerwerksbau gemäß DIN 4108-7) unterliegen dem Geltungsbereich des IVD-Merkblattes Nr.9 und werden dort behandelt.

Begriffe und grundsätzliche Ausführungen im IVD-Merkblatt Nr.19-1, die auch für den Geltungsbereich Nr.19-2 gelten, werden hier nicht erneut aufgeführt. Lediglich neue Begriffe und veränderte Produktaussagen, die die luftdichte Ebene und den Innenbereich betreffen, werden beschrieben.

Das nachfolgende Ebenenmodell verdeutlicht den Geltungsbereich des vorliegenden Merkblattes Nr.19-2.

Abbildung 1
Ebenenmodell


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