3 CE - Kennzeichnung von Dichtstoffen

3.1 Allgemeine Kennzeichnung

Leistungserklärung und Kennzeichnung erfolgt nach DIN EN 15651-5.

Details der CE-Kennzeichnung sind in den Anhängen ZA der jeweiligen Normen festgelegt (DIN EN 15651 1-4).

Sie sieht ein bestimmtes Format (Mindestgröße nicht kleiner als 4 mm und Form) auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren bzw. im Internet (Website)) vor.

3.2 Prüfung und Nachweis der Konformität

Der Nachweis der Produktanforderungen zur Erfüllung der CE-Kennzeichnung erfolgt durch eine Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle gemäß dem Anhang ZA des jeweiligen Teils der DIN EN 15651.

Je nach Konformitätssystem muss die Erstprüfung bei einem externen Prüfinstitut durchgeführt werden.

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