3 CE - Kennzeichnung von Dichtstoffen
3.1 Allgemeine Kennzeichnung
Leistungserklärung und Kennzeichnung erfolgt nach DIN EN 15651-5.Details der CE-Kennzeichnung sind in den Anhängen ZA der jeweiligen Normen festgelegt (DIN EN 15651 1-4).
Sie sieht ein bestimmtes Format (Mindestgröße nicht kleiner als 4 mm und Form) auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren bzw. im Internet (Website)) vor.
3.2 Prüfung und Nachweis der Konformität
Der Nachweis der Produktanforderungen zur Erfüllung der CE-Kennzeichnung erfolgt durch eine Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle gemäß dem Anhang ZA des jeweiligen Teils der DIN EN 15651.Je nach Konformitätssystem muss die Erstprüfung bei einem externen Prüfinstitut durchgeführt werden.