2 Geltungsbereich
Das Merkblatt gilt für Anschlüsse und Fugen von Holzbauteilen und Holzwerkstoffen untereinander sowie an angrenzende Bauteile wie z. B. aus Beton, Putz oder Mauerwerk.
Es gilt für Anschluss- und Bewegungsfugen im Innen- und Außenbereich.
Es gilt nicht für das Verschließen von Rissen im und am Holz sowie für Fugen am Fachwerk (siehe Punkt 3.1).
Die Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich unterliegt dem Geltungsbereich des IVD-Merkblattes Nr. 8. Die Abdichtung von Anschlussfugen für Fenster und Außentüren unterliegt dem Geltungsbereich des IVD-Merkblattes Nr. 9. Das Merkblatt behandelt nicht DIN 18202 – Maßtoleranzen im Bauwesen.
Es gilt für Anschluss- und Bewegungsfugen im Innen- und Außenbereich.
Es gilt nicht für das Verschließen von Rissen im und am Holz sowie für Fugen am Fachwerk (siehe Punkt 3.1).
Die Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich unterliegt dem Geltungsbereich des IVD-Merkblattes Nr. 8. Die Abdichtung von Anschlussfugen für Fenster und Außentüren unterliegt dem Geltungsbereich des IVD-Merkblattes Nr. 9. Das Merkblatt behandelt nicht DIN 18202 – Maßtoleranzen im Bauwesen.