5 Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen
5.1 Maßhaltige Bauteile
5.1.1 Außenbauteile
Fenster, Fenstertüren und Außentüren können im Innenund Außenbereich mit spritzbaren Dichtstoffen abgedichtet werden und unterliegen dem Geltungsbereich des IVDMerkblattes Nr. 9 – Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren.Für die Abdichtung von Wintergärten gibt es derzeit keine verbindliche technische Richtlinie für den Einsatz von Dichtstoffen. Hier sollte Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller gehalten werden.
Die Abdichtung an Holz-Fertighausfassaden zwischen dem Ständerwerk und den anderen Baumaterialien erfordert ebenfalls in Ermangelung einer technischen Richtlinie eine entsprechende Beratung.
5.1.2 Innenbauteile
Mit den unter Punkt 6 aufgeführten Dichtstoffsystemen können abgedichtet werden:- Innentüren/Türzargen
- Einbaumöbel
- Zwischenwände
- Mechanisch befestigte Holzsockelleisten
- Treppenstufen/-wangen
- Fensterbänke
- Fuge n im Wintergarten- und Fertighausbau
- Leimbinder
- Küchenarbeitsplatten
5.2 Begrenzt maßhaltige Bauteile
5.2.1 Außenbereich
Im Außenbereich wird der Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen bei direkt bewitterten Fuge n nicht empfohlen.Unterliegen die Fugen jedoch nur indirekt bewitterten Beanspruchungen (z. B. Dachuntersichten, Balkonüberdachungen), kann nach Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller ein geeigneter Dichtstoff zum Einsatz kommen.
5.2.2 Innenbereich
Im Innenbereich und bei normalem Wohnklima (keine Feucht- und Nassräume) ist der Einsatz von Dichtstoffen in vielen Fällen möglich und hängt von den Anforderungen an die Fuge ab (z. B. mechanische Belastung, Feuchtigkeit sbelastung).5.2.3 Fuge n am Fachwerk
Die Anschlüsse an Fachwerkbalken zu den Gefachen dürfen aus technischen und denkmalschützerischen Gründen nicht mit spritzbaren Dichtstoffen ausgeführt werden: Durch die Risse im Holz dringt Wasser ein, die Feuchtigkeit sammelt sich hinter der wasserundurchlässigen Fugenabdichtung und führt zu Schäden an Holz und Gefache.5.3 Nicht maßhaltige Bauteile
Bei nicht maßhaltigen Bauteilen ist der Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen nicht zulässig.Verlangt der Auftraggeber die Abdichtung der Anschlussfuge n, sollten Bedenken schriftlich angemeldet werden (VOB/B §4 Nr. 3).