2 Geltungsbereich

Das vorliegende Merkblatt behandelt ausschließlich den Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen in Fugen und an Anschlüssen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie im konstruktiven Glasbau.

Es zeigt anhand von Anwendungsbeispielen auf, wo die einzelnen Materialien richtig und sinnvoll einzusetzen sind, definiert die entsprechenden Qualitätsanforderungen und ermöglicht damit die Festlegung, welcher Dichtstofftyp für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet ist.

Das Merkblatt gilt auch für die Kombination mit anderen Abdichtungssystemen, regelt jedoch nur den Einsatz der spritzbaren Dichtstoffe.

Es gilt für den Innen- und Außenbereich, wie z.B.
  • Konstruktion zu angrenzenden Wandelementen
  • Pfosten-Riegelkonstruktionen
  • Rahmenkonstruktionen
  • Elementekonstruktionen
  • Blechanschlüsse
  • Konstruktionen zu Glas
  • Glas/Glas (Wetterversiegelung)
  • Konstruktionsanschlüsse zu Steinbekleidungen
Dies gilt für Erstabdichtungen und Fugeninstandsetzungen.

Es gilt nicht für:
  • Tiefbau
  • Straßen-/Ing.-Bau – Brückenbau
  • Maschinen- und Fahrzeugbau
  • Wintergarten (siehe IVD-Merkblatt Nr. 24)
  • Fenster und Außentüren aller Rahmenwerkstoffe (siehe IVD-Merkblatt Nr. 9) und Nr.13)
  • Konstruktive Verklebung im Stahlbau/Glasbau
  • Structural Glazing (siehe ETAG 002)
Alternativ zu spritzbaren Dichtstoffen können auch Elastomer-Fugenbänder gemäß IVD-Merkblatt Nr.4 – Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern – zum Einsatz kommen.
(nähere Verarbeitungshinweise siehe IVD-Merkblatt Nr.4)
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