1 Vorwort

Grundsatz:

Eine Fuge ist nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen. Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden. Das Abdichten ist das Verschließen der Fuge. Dies kann mit bewegungsausgleichenden spritzbaren Dichtstoffen, Dichtungsbändern und -folien erfolgen.

Die Luft- und Wasserdichtheit im Wintergarten wird im Wesentlichen durch die Baufugen (Konstruktionsfugen) und die Flügelfugen der Öffnungselemente (Funktionsfugen) bestimmt. Die Konstruktionselemente Tragwerk, Rahmen und Glas, also mehr als 90 % der Außenflächen sind materialbedingt dicht. Damit wird die fachgerechte Ausbildung der Baufugen, neben den Funktionsfugen qualitätsbestimmend für die Dichtheit des Wintergartens. Mängel können zu empfindlichen Schäden (Feuchtigkeit, Schimmelbildung, Bauschäden, Funktionsbeeinträchtigung der Wärme- und Schalldämmung der Bauanschlüsse und Elementkopplungen) führen.

Der Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen an belasteten Baufugen ist im Wintergartenbau auf das unvermeidbare Minimum zu beschränken. Jede Verfugung, insbesondere an mechanisch belasteten Fugen hat auch bei fachgerechter Verarbeitung und hochwertigem Dichtstoff eine begrenzte Lebensdauer. Im Wintergarten müssen diese Fugenabdichtungen deshalb nach Vereinbarung regelmäßig inspiziert und ggf. gewartet werden, um ihre Funktionsfähigkeit während der insgesamt hohen Lebensdauer eines Wintergartens zu erhalten. Fugen sollten deshalb dort, wo das technisch möglich ist, mit überlappenden Profilen, Leisten oder anderen Alternativen geschützt werden.

Die Ausführung der Baufugen muss, als Bestandteil der Gesamtplanung im Vorfeld sorgfältig geplant werden (eingesetzter Dichtstoff, Hinterfüllmaterial, Bemessung), da eine Vielfalt von Baustoffen und Bauteilen mit unterschiedlichen mechanischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften zum Einsatz kommt und auf die Gesamtkonstruktion fortgesetzt intensive Belastungen von außen aber auch von innen einwirken. Dazu s.a. Merkblatt 02 des Bundesverband Wintergarten e.V. „Wärme- und feuchtetechnische Planung und Ausführung der Bauanschlüsse von Wohn-Wintergärten“.
Auf Ausschreibungshilfen wird hier verzichtet. Ausschreibungen sind für Wintergärten nicht typisch, da diese fast ausschließlich im Privatbereich errichtet werden. Für die Ausnahmefälle können Hinweise dazu dem IVD-Merkblatt 9, Abschnitt 17 entnommen werden.

Ziel dieses Merkblattes ist es, Planern und Verarbeitern Informationen und Hinweise zu vermitteln, wie eine regelgerechte Abdichtung im Wintergartenbau auszuführen ist und welche Anforderungen von den dafür einzusetzenden Abdichtungsmaterialien zu erfüllen sind. Dieses Merkblatt steht in engem Zusammenhang mit dem Merkblatt 02 „Bauanschlüsse“ des Bundesverbandes Wintergarten und den Merkblättern Nr. 4, 5, 7, 9 und 13 des IVD.

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