3 Grundlagen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2 (in Überarbeitung) und DIN 4108-7: 2011-01 schreiben die luftdichte Abdichtung der gesamten Gebäudehülle zwingend vor. Diese Forderung bezieht sich auch auf alle Fugen , Durchdringungen und Baukörperanschlüsse bei Wintergärten.
Fugen stellen bezüglich Luftundichtheiten und Feuchtschäden eine Schwachstelle an Gebäuden dar. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle gilt deshalb als ein wesentliches Qualitätskriterium bei der Bauabnahme. Sie kann mit dem Blower-Door-Messverfahren überprüft werden. Undichte Stellen können z.B. mit Ultraschallsonde oder Anemometern lokalisiert werden.
Die Anforderung an die Luftdichtheit beträgt derzeit (bei 50 Pa-Druckdifferenz)
  • Ohne raumlufttechnische Anlagen : 3 h-1 (3-facher Luftwechsel des Gesamtvolumens des Wintergartens pro Stunde)
  • Mit raumlufttechnischen Anlagen: 1,5 h-1,
  • Passivhaus: 0,6 h-1
Diese Luftdichtheit der Innenfugen kann problemlos erzielt werden, wenn die Öffnungselemente fachgerecht in den Dichtungsebenen anliegen und die Hinweise dieses Merkblattes bei der Verarbeitung beachtet werden.
Für die vielfältigen Anschlussbedingungen im Wintergartenbau gibt es keine Universallösung für Abdichtungen auf der Raumseite und der Außenseite.
Die Dichtstoffindustrie bietet eine breite Palette praxisbewährter Abdichtungs-Systeme an, die für die meisten Anwendungsfälle bestens geeignet sind.

Für den Abdichtungsbereich gilt im Wintergarten der gleiche Grundsatz, wie für andere Bauwerke auch: innen dampfdiffusionsdichter als außen.
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