1 Einstufung und Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1
Nach der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 15651-1 und DIN EN ISO 11600 werden Dichtstoffe für Fassadenelemente als Typ F (Baudichtstoffe) bezeichnet.
Damit gilt dieser Teil nach DIN EN 15651 u. a. auch für die Anschluss- und Bewegungsfuge n gemäß des Geltungsbereichs dieses Merkblattes.
Damit gilt dieser Teil nach DIN EN 15651 u. a. auch für die Anschluss- und Bewegungsfuge n gemäß des Geltungsbereichs dieses Merkblattes.
1.1 Klassifizierung der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1
Nach DIN EN 15651-1 werden Dichtstoffe nach Klassen eingeteilt:- 25LM (LowModulus/niedriger Dehnspannungswert)
- 25HM (HighModulus/hoher Dehnspannungswert)
- 20LM
- 20HM
- 12,5E (Elastisch )
- 12,5P (Plastisch )
- 7,5P (Plastisch)
1.2 IVD-Qualitätsanforderungen im Vergleich zu DIN EN 15651-1
DIN EN 15651-1 stellt Mindestanforderungen an die jeweilige Dichtstoffqualität, um die Sicherheit der Fuge nabdichtung zu gewährleisten.Aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Praxis in Bezug auf die vorhandenen Fugenkonstruktionen, Bautoleranzen, Belastungen auf die Fuge und Dichtstoffqualitäten sind die Qualitätsanforderungen des IVD in diesem Merkblatt an einzelne, allerdings wesentliche Eigenschaften höher, als in DIN EN 15651-1 verlangt.
Qualitätsmerkmal | IVD | DIN EN 15651-1 |
Klassifizierung der Bewegungsfuge n im Außenbereich | 25 LM 25 HM |
Zugelassen sind auch die Klassen 12,5 P und 7,5 P |
Klassifizierung der Anschlussfuge n im Außenbereich | 20 LM 20 HM |
Zugelassen sind auch die Klassen 12,5 P und 7,5 P |
ZGV im Außenbereich für Bewegungsfugen | 25 % | 7,5 % bis 25 % |
ZGV im Außenbereich für Anschlussfugen | 20 % | 7,5 % bis 25 % |
Qualitätsanforderungen | DIN 18540 - Prüfzeugnis Neutraler Überwachungsvertrag Anforderungen im IVD-Merkblatt Nr. 27 |
Keine entsprechende Anforderung |
Anstrich verträglichkeit | Prüfung nach DIN 52452-4, A1 und A2 |
Keine Anforderung |
Verträglichkeit mit anderen Baustoffe n | Prüfung nach DIN 52452-1 | Keine Anforderung |
Volumenschwund | ≤ 10 % ≤ 25 % bei Acrylatdispersion en |
≤ 10 % bei 25 LM/HM 20 LM/HM ≤ 30 % bei 12,5 E bis 7,5 P |
Dauerhaftigkeit | Siehe nachfolgende Erläuterungen | Keine Aussage |
Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass in Außenwandfugen eine hohe Belastung durch Dehn-/Stauchbewegungen gegeben ist. Das liegt neben den unterschiedlich großen Fassadenelementen vor allem auch an den häufig zu schmal dimensionierten Fuge n bzw. den Bautoleranzen.
Aus diesem Grund sind die Qualitätsanforderungen des IVD für Bewegungsfuge n, die Klassen 25 LM und 25 HM vorzuschreiben, d. h. eine Zulässige Gesamtverformung von 25 % festzulegen, von großer Wichtigkeit für eine langjährige Funktionstüchtigkeit der Fugenabdichtung.
Die Freigabe anderer Klassen und eine geringere ZGV führen zu hohen Risiken und Unsicherheiten beim Verarbeiter.
Ein erhöhter Volumenschwund bei nicht wässrigen Systemen führt im Lauf der Zeit zu Verhärtungen, Reduzierung der ZGV und zur Gefahr von Flankenabrissen oder Kohäsion sschäden im Dichtstoff.
Die Kenntnis der Verträglichkeit mit anderen Baustoffe n und vorhandenen und/oder nachfolgenden Beschichtung ssystemen ist eine wesentliche Voraussetzung, um den richtigen Dichtstoff einsetzen zu können.
Der Vergleich der Qualitätsanforderungen zeigt die Notwendigkeit der höheren Qualitätsanforderungen des IVD gegenüber DIN EN 15651-1.
Dauerhaftigkeit
Die Dauerhaftigkeit einer Fugenabdichtung hängt entscheidend von der Qualität eines Dichtstoffs und dessen stofflichen und mechanischen Eigenschaften ab.
Ganz wesentlich dabei sind vor allem die elastischen Eigenschaften und die damit in Verbindung stehende Zulässige Gesamtverformung sowie eine sorgfältige Verarbeitung und vorschriftsmäßige Fugenkonstruktion.
Der IVD fordert aus diesem Grund in diesem Merkblatt nur den Einsatz eines Dichtstoffs mit 25 % ZGV (für Bewegungsfugen) und 20 % ZGV (für Anschlussfuge n), da ein Dichtstoff mit einer geringeren ZGV langfristig zu stark beansprucht und die Lebensdauer der Abdichtung ggf. stark verkürzt wird.
Unnötige Gebäudeschäden und Kosten sind die Folge.
Aus diesem Grund sind die Qualitätsanforderungen des IVD für Bewegungsfuge n, die Klassen 25 LM und 25 HM vorzuschreiben, d. h. eine Zulässige Gesamtverformung von 25 % festzulegen, von großer Wichtigkeit für eine langjährige Funktionstüchtigkeit der Fugenabdichtung.
Die Freigabe anderer Klassen und eine geringere ZGV führen zu hohen Risiken und Unsicherheiten beim Verarbeiter.
Ein erhöhter Volumenschwund bei nicht wässrigen Systemen führt im Lauf der Zeit zu Verhärtungen, Reduzierung der ZGV und zur Gefahr von Flankenabrissen oder Kohäsion sschäden im Dichtstoff.
Die Kenntnis der Verträglichkeit mit anderen Baustoffe n und vorhandenen und/oder nachfolgenden Beschichtung ssystemen ist eine wesentliche Voraussetzung, um den richtigen Dichtstoff einsetzen zu können.
Der Vergleich der Qualitätsanforderungen zeigt die Notwendigkeit der höheren Qualitätsanforderungen des IVD gegenüber DIN EN 15651-1.
Dauerhaftigkeit
Die Dauerhaftigkeit einer Fugenabdichtung hängt entscheidend von der Qualität eines Dichtstoffs und dessen stofflichen und mechanischen Eigenschaften ab.
Ganz wesentlich dabei sind vor allem die elastischen Eigenschaften und die damit in Verbindung stehende Zulässige Gesamtverformung sowie eine sorgfältige Verarbeitung und vorschriftsmäßige Fugenkonstruktion.
Der IVD fordert aus diesem Grund in diesem Merkblatt nur den Einsatz eines Dichtstoffs mit 25 % ZGV (für Bewegungsfugen) und 20 % ZGV (für Anschlussfuge n), da ein Dichtstoff mit einer geringeren ZGV langfristig zu stark beansprucht und die Lebensdauer der Abdichtung ggf. stark verkürzt wird.
Unnötige Gebäudeschäden und Kosten sind die Folge.