3 Geltungsbereich

Das Merkblatt behandelt ausschließlich den Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen im Außenbereich.

Anschluss- und Bewegungsfugen gemäß diesem Merkblatt umfassen diese Abdichtungsbereiche:
  • Fugen zwischen Betonfertigteilen mit verschiedenen Oberflächen
  • Fugen zwischen Fassadenplatten aus unterschiedlichen Werkstoffen wie z. B. Naturstein, Metalle
  • Fugen an Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen
  • Fugen zwischen Bauteilen aus Verbundwerkstoffen
  • Fugen im Mauerwerk
  • Fugen innerhalb von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS)
  • Fugen zwischen bewehrten Wandplatten aus Porenbeton
  • Fugen zwischen Bauteilen aus Holz/Holzwerkstoffen
  • Fugen zwischen oberflächenbeschichteten Bauteilen
  • Fugen an Glasbauteilen (z. B. Profilglas, Glasbausteine)
  • Anschlussfugen an angrenzende Gebäudeteile wie z. B. Fenster und Außentüren
  • Anschlussfugen an angrenzende Baukonstruktionen, z. B. Balkone, Garagen, Attikas, Laubengänge
Die Abdichtung gilt für alle an der Fassade vorkommenden relevanten Baustoffe einschließlich Wärmedämmverbundsysteme, Putze, den Anschluss an Porenbetonbauteile sowie der verschiedenen Materialkombinationen.

Das vorliegende Merkblatt gilt zusammen mit DIN 18540 – Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen.

Es gilt für Erstabdichtungen und Fugeninstandsetzungen.

Dieses Merkblatt gilt nicht für die Abdichtung von Gebäudetrennfugen.
Für diese Abdichtung ist eine Absprache zwischen Planer, Auftragnehmer und Dichtstoff-Hersteller erforderlich, um eine objektbezogene Lösung zu erzielen.

Sollten spritzbare Dichtstoffe konstruktionsbedingt nicht zum Einsatz kommen können, z. B. zu breite/zu schmale Fugen, starker Fugenversatz, stark verunreinigte Fugenflanken etc., können Elastomer-Fugenbänder gemäß IVD-Merkblatt Nr. 4 eingesetzt werden.

Für weitere Anwendungen gelten ergänzend spezielle IVD-Merkblätter

  • Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden
  • Elastomer-Fugenbändern (IVD-Merkblatt Nr.4)
  • Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für
  • Fenster und Außentüren (IVD-Merkblatt Nr. 9)
  • Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen
  • im Dachbereich (IVD-Merkblatt Nr.19-1)
  • Fugenabdichtung an Holzbauteilen
  • und Holzwerkstoffen (IVD-Merkblatt Nr. 20)
  • Fugen im Stahl- und Aluminiumbau
  • sowie konstruktiven Glasbau (IVD-Merkblatt Nr.22)
  • Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen
  • an Naturstein (IVD-Merkblatt Nr. 23)
  • Anschlussfugen im Wintergarten (IVD-Merkblatt Nr. 24)

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