7 Anforderungen an die Abdichtungsmaterialien

Spritzbare Dichtstoffe müssen je nach angrenzenden Baustoffen die Anforderungen der Tabelle 7 erfüllen:
Tabelle 7: Anforderungen an spritzbare Dichtstoffe
  Eigenschaft Anforderung Prüfung
7.1 Klassifizierung nach
DIN EN ISO 11600
Bewegungsfugen:
25 LM/25 HM
Anschlussfugen:
20 LM/20 HM
 
7.2 Zulässige
Gesamtverformung
(ZGV)
25 % bei Bewegungsfugen
≥ 20 % bei
Anschlussfugen
Klassifizierung nach
IVD-Merkblatt Nr. 2
7.3 Dehnspannungswert Beton/Metall - ≤ 0,4 N/mm² DIN EN ISO 8339
7.4 Verträglichkeit mit
angrenzenden
Baustoffen
Keine schädigende
Wechselwirkung
(Verfärbung,
Haftungsverlust, ...)
DIN ISO 16938-2
Zu prüfen auf den infrage
kommenden Baustoffen
7.5 Anstrichverträglichkeit Keine feststellbaren
Mängel (u.a.
Haftungsverlust,
Verfärbungen;
siehe DIN 52452-2,
Abschnitt 6.3)
DIN 52452-4
Beanspruchung nach A1 und A2;
zu prüfen mit den infrage
kommenden Beschichtungen
7.6 Volumenschwund ≤ 10 % bei nicht wässrigen
Systemen

≤ 25 % bei Acrylatdispersionen

(nur einzusetzen bei
Untergründen mit geringer
Festigkeit)
DIN EN ISO 10563
7.7 Beständigkeit gegen Licht,
Wärme und Feuchte
Nur relevant bei
Außenanwendungen mit direkter
Sonneneinwirkung.
Zusätzlich visuelle
Bewertung nach Testende
(z. B. keine/nur geringe
Verfärbungen)
DIN EN ISO 11431
Je nach Dichtstoffsystem
kann anstelle von Glas
 
7.8 Baustoffklasse Mindestens B2


Baustoffklasse E
 
Klassifizierung nach DIN 4102-4 oder Prüfung nach DIN 4102-1 und/oder Klassifizierung nach EN 13501-1

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