3 Geltungsbereich
Das Merkblatt gilt als Ergänzung zu bestehenden Normen und technischen Regelwerken.
Es gilt im Innenbereich für Fuge n und ihre Abdichtung mit Dichtstoffen, die einer Belastung durch nicht drückendes Wasser ausgesetzt sind: Unter Sanitär- und Feuchträumen im Sinne des Merkblatts werden folgende Bereiche wie z. B.:
Das Merkblatt gilt für:
Ebenfalls nicht erfasst werden Gebäudetrennfuge n (zwischen Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgehende Fuge-Definition nach DIN 52460) sowie Anschlussfugen an Fenstern und Außentüren (siehe IVD-Merkblatt Nr. 9).
Anmerkung:
In Abweichung zum IVD-Merkblatt Nr.9 können beim Einsatz in Sanitär- und Feuchträumen zusätzliche Anforderungen an die Dichtstoffe gestellt werden (z. B. fungizide Ausrüstung).
Es gilt im Innenbereich für Fuge n und ihre Abdichtung mit Dichtstoffen, die einer Belastung durch nicht drückendes Wasser ausgesetzt sind: Unter Sanitär- und Feuchträumen im Sinne des Merkblatts werden folgende Bereiche wie z. B.:
- Bäder
- WC
- Duschen
- Küchen
- Waschküchen
- Saunabereiche
- Molkereien
- Gewerbliche Küchen etc.
Das Merkblatt gilt für:
- Feldbegrenzungsfugen
- Boden-/Wand-Anschlussfuge n
- Anschlussfugen allgemein
- Bodenfuge n
Ebenfalls nicht erfasst werden Gebäudetrennfuge n (zwischen Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgehende Fuge-Definition nach DIN 52460) sowie Anschlussfugen an Fenstern und Außentüren (siehe IVD-Merkblatt Nr. 9).
Anmerkung:
In Abweichung zum IVD-Merkblatt Nr.9 können beim Einsatz in Sanitär- und Feuchträumen zusätzliche Anforderungen an die Dichtstoffe gestellt werden (z. B. fungizide Ausrüstung).