3 Geltungsbereich
Das Merkblatt gilt als Ergänzung zu bestehenden Normen und technischen Regelwerken.
Es gilt im Innenbereich für Fugen und ihre Abdichtung mit Dichtstoffen, die einer Belastung durch nicht drückendes Wasser ausgesetzt sind: Unter Sanitär- und Feuchträumen im Sinne des Merkblatts werden folgende Bereiche wie z. B.:
Das Merkblatt gilt für:
Ebenfalls nicht erfasst werden Gebäudetrennfugen (zwischen Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgehende Fuge-Definition nach DIN 52460) sowie Anschlussfugen an Fenstern und Außentüren (siehe IVD-Merkblatt Nr. 9).
Anmerkung:
In Abweichung zum IVD-Merkblatt Nr.9 können beim Einsatz in Sanitär- und Feuchträumen zusätzliche Anforderungen an die Dichtstoffe gestellt werden (z. B. fungizide Ausrüstung).
Es gilt im Innenbereich für Fugen und ihre Abdichtung mit Dichtstoffen, die einer Belastung durch nicht drückendes Wasser ausgesetzt sind: Unter Sanitär- und Feuchträumen im Sinne des Merkblatts werden folgende Bereiche wie z. B.:
- Bäder
- WC
- Duschen
- Küchen
- Waschküchen
- Saunabereiche
- Molkereien
- Gewerbliche Küchen etc.
Das Merkblatt gilt für:
- Feldbegrenzungsfugen
- Boden-/Wand-Anschlussfugen
- Anschlussfugen allgemein
- Bodenfugen
Ebenfalls nicht erfasst werden Gebäudetrennfugen (zwischen Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgehende Fuge-Definition nach DIN 52460) sowie Anschlussfugen an Fenstern und Außentüren (siehe IVD-Merkblatt Nr. 9).
Anmerkung:
In Abweichung zum IVD-Merkblatt Nr.9 können beim Einsatz in Sanitär- und Feuchträumen zusätzliche Anforderungen an die Dichtstoffe gestellt werden (z. B. fungizide Ausrüstung).