5 Eigenschaften von Montageklebstoffen
Je nach den zu verklebenden Baustoffe n können die Eigenschaften des entsprechenden Montageklebstoff es durch die folgenden Prüfungen charakterisiert, bzw. ermittelt werden. In Abhängigkeit vom jeweiligen Anwendungsfall sind jedoch dabei einzelne Prüfungen sinnvoll oder auch einfach nicht relevant. Es ist ferner nicht möglich, jede der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Prüfungen, auch auf jeden Montageklebstoff anzuwenden. Dieses ist letztendlich der Tatsache geschuldet, dass durch die vielen Anwendungsgebiete für Montageklebstoffe, als auch aufgrund der möglichen Materialkombinationen eine exakte Festlegung der relevanten Prüfungen immer spezifisch für den Anwendungsfall im Bedarfsfalle getroffen werden muss. Dabei ist zu beachten, dass Ergebnisse einzelner Prüfungen nicht automatisch auf andere Baustoffe oder andere Anwendungen übertragen werden können.
Einige der anwendbaren Prüfmethoden für Montageklebstoffe sind in der Tabelle 2 aufgeführt:
Einige der anwendbaren Prüfmethoden für Montageklebstoffe sind in der Tabelle 2 aufgeführt:
Eigenschaft |
Erläuterung | Prüfung | |
5.1 | Festigkeit (Zugscherversuch) Kann je nach Anwendungsfall zumeist für kraftschlüssige Montageklebstoffe angewendet werden. |
Der Zugscherversuch ist ein Standardprüfversuch zur Festigkeitsermittlung mittelfester und hochfester Klebungen. Die Klebfestigkeit einschnittig überlappter Klebverbindungen bei Beanspruchung der Fügeteile wird durch Zugscherkräfte in Richtung der Klebfläche ermittelt. Wesentliche Einflussgrößen auf den Messwert sind dabei: Überlappungsfläche, Klebschichtstärke und Prüfgeschwindigkeit |
DIN EN 1465 |
5.2 | Festigkeit (Zugversuch) Anwendung nur sinnvoll für spannungs-ausgleichende Montageklebstoffe |
Festigkeitsermittlung für Spannungsausgleichende Klebungen mittels definierter H-Prüfkörper | In Anlehnung an die ISO 8339 |
5.3 | Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffe n | Keine schädigende Wechselwirkung (z. B. Randzonenverschmutzung ) (bitte hierzu auch Tabelle 4 beachten) |
DIN ISO 16938-2, kann im Bedarfsfall und sofern relevant auf den in Frage kommenden Baustoffen geprüft werden oder es ist Rücksprache mit dem jeweiligen Hersteller des Montageklebstoffes zu halten |
5.4 | Anstrich verträglichkeit | Keine feststellbaren Mängel (u.a. Haftungsverlust, Verfärbung en; siehe DIN 52452-4, Abschnitt 6.3) | DIN 52452-4, Prüfmethoden A1 und A2 könnten im Bedarfsfall und sofern relevant hier zur Anwendung auf den in Frage kommenden Beschichtung en und nachfolgenden Beschichtungen im Randbereich kommen oder es ist vorab Rücksprache mit dem jeweiligen Hersteller des Montageklebstoffes zu halten |
5.5 | Überstreichbarkeit | Keine Rissbildung in der Beschichtung, keine schädigende Wechselwirkung | DIN 52452-4 Prüfmethode A3 kann im Bedarfsfall und sofern relevant hier zur Anwendung kommen oder es ist vorab Rücksprache mit dem jeweiligen Hersteller des Montageklebstoffes zu halten |
Sofern in dem technischen Datenblatt eines in Frage kommenden Montageklebstoff es keine entsprechenden Angaben gemacht werden, ist es hier wieder in Abhängigkeit vom Anwendungsfall erforderlich, folgende Eigenschaften mit dem Hersteller abzuklären.
Eigenschaft | Erläuterung | Prüfung | |
5.6 | Verträglichkeit mit Dichtungsbahnen im Dachbereich | Vermeidung von schädlichen Wechselwirkungen zwischen Baustoffe n und dem jeweiligen Montageklebstoff | Im Bedarfsfall und sofern relevant Rücksprache mit dem jeweiligen Herstellern oder geeignete Vorversuche durchführen |
5.7 | Verträglichkeit mit Spiegelrückseiten | Vermeidung von Schädigung einer Spiegelbeschichtung durch Verwendung eines ungeeigneten Montageklebstoffes | Im Bedarfsfall und sofern relevant Rücksprache mit dem jeweiligen Herstellern oder geeignete Vorversuche durchführen |
5.8 | Anfangshaftung | Widerstand gegen Abrutschen der verklebten Teile direkt nach der Applikation | Im Bedarfsfall und sofern relevant Rücksprache mit dem Hersteller |
5.9 | Haftung | Sichere Haftung auf den relevanten Untergründen | z. B. Schältest (nur sinnvoll für spannungs-ausgleichende Klebstoff e, ansonsten Rücksprache mit Hersteller) |
5.10 | Aushärtung | In Abhängigkeit der Materialeigenschaften (dampfdicht, z. B. Metalle oder Kunststoffe / dampfoffen, z.B. Holz, Stein) muss der Klebstoffauftrag (z. B. flächig oder strangförmig, ein- oder zweikomponentig) so geplant und durchgeführt werden, dass der jeweilige Montageklebstoff aushärten kann | Angaben im technischen Datenblatt beachten oder Rücksprache mit dem Hersteller |
5.11 | Elastizität | In Abhängigkeit von den zu verklebenden Baustoffen und den zu erwartenden Belastungen (z. B. thermische Ausdehnung , mechanische Belastungen, etc.) ist der entsprechende Montageklebstoff (spannungsausgleichend oder kraftschlüssig) und die entsprechende Schichtstärke der Klebung zu wählen. | Angaben im technischen Datenblatt beachten oder Rücksprache mit dem Hersteller |
5.12 | Reaktivität | Hautbildezeit (1K) oder Topfzeit (2K) beachten und berücksichtigen, ob in der fraglichen Zeitspanne der Klebstoff aufgetragen und die zu klebenden Bauteile gefügt werden können. | Angaben im technischen Datenblatt beachten, entsprechende Vorversuche, oder Rücksprache mit dem Hersteller |
5.13 | Beständigkeit | Beständigkeit des ausgehärteten, bzw. ausreagierten Montageklebstoffes gegenüber physikalischen und/oder chemischen Beanspruchung en (z.B. maximale Einsatztemperatur, Chemikalienbelastung, statische oder dynamische Belastungen, UV- und/oder Feuchtigkeit s-Belastungen) | Angaben im technischen Datenblatt beachten oder Rücksprache mit dem Hersteller |