1 Vorwort

Grundsatz:

Eine Fuge ist nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen. Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden. Das Abdichten ist das Verschließen der Fuge. Dies kann mit bewegungsausgleichenden spritzbaren Dichtstoffen, Dichtungsbändern und -folien erfolgen.

Montageklebstoffe werden unter sehr unterschiedlichen Begriffen in den Verkehr gebracht:
  • Montageklebstoff
  • Montagekleber
  • Montagewerkstoff
  • Kleb- und Dichtstoff
  • Kleb/Dichtstoff
  • Dicht/-Klebstoff
  • Klebemasse
  • Spiegelkleber (Sonderfall)
Diese Bezeichnungen umfassen neben dem Begriff “Kleben“ oftmals auch den Begriff “Dichten“ und bedeuten, dass diese Produktgruppe unter bestimmten Voraussetzungen, neben der eigentlichen Klebung von Werkstoffen, gegebenenfalls auch zur deren Abdichtung eingesetzt werden kann.

Montageklebstoffe werden einerseits in vielen Fällen von den IVD-Mitgliedsfirmen hergestellt und vertrieben und andererseits von nahezu allen Handwerksgruppen, die
auch spritzbare Dichtstoffe einsetzen, für die unterschiedlichsten Anwendungen verwendet.

Der Industrieverband Dichtstoffe e.V. hat hierzu dieses Merkblatt erstellt, in dem einige Einsatzbereiche anhand von Beispielen dargestellt und dem Verwender eine Reihe von grundlegenden Kriterien zur Produktauswahl und elementare Verarbeitungshinweise erläutert werden.

Unter Montageklebstoffen versteht man im Allgemeinen pastöse Klebstoffe, die vor allem zum Kleben und fugenfüllenden Abdichten bei der Montage von Bauteilen und Baustoffen eingesetzt werden und ein breites Einsatzspektrum aufweisen. Montageklebstoffe können physikalisch trocknend oder chemisch vernetzend sein und nach verschiedenen Rohstoffgruppen eingeteilt werden.
Im ausgehärteten Zustand können sie elastisch (spannungsausgleichend) oder kraftschlüssig (starr) sein.

Das vorliegende Merkblatt zeigt Beispiele für beide Einsatzbereiche und beschreibt die Qualitätsmerkmale, Eigenschaften und Verarbeitungsvorschriften.
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