1 Vorwort

Grundsatz:

Eine Fuge ist nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen. Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden. Das Abdichten ist das Verschließen der Fuge. Dies kann mit bewegungsausgleichenden spritzbaren Dichtstoffen, Dichtungsbändern und -folien erfolgen.

Das vorliegende IVD-Merkblatt beschreibt die Vorgehensweise zur Sanierung einer Fugenabdichtung unabhängig davon, ob eine Reklamation bzw. Mängelrüge vorliegt
oder ein Auftrag für die Erneuerung, Renovierung oder Sanierung eines Objektes.


Ergänzende Hinweise:

Grundsatzaussagen zu Normung und Qualität sowie zu der Einstufung und den Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-1 finden Sie u. a. im
IVD-Merkblatt 28 - Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade.

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