7 Hinweise zur Beschichtung

Die Beschichtung darf frühestens 5 Tage nach den Verfugungsarbeiten erfolgen.

Beschichtungen können für eine einheitliche Farbgebung der Wandfläche auf die geringer beanspruchten Fugen, z. B. Fugenarten A und B aufgetragen werden.

Bei Fugenart C wird die Beschichtung auf dem Verfugungsmaterial nur farbdeckend aufgetragen.

Ein evtl. Reißen der Beschichtung infolge der Fugenbewegung auf der Fugenfläche ist dabei unbedenklich und beeinträchtigt nicht die Funktionsfähigkeit der Fugendichtung.

Auf elastischen Fugendichtstoffen bei Fugenart D erfolgt zwischen dem Fugendichtstoff und der Beschichtung keine Haftung. Über diese Fugenmassen darf die Beschichtung deshalb nicht aufgetragen werden. Die Funktion zwischen Fugenflanken und Beschichtung muss gewährleistet sein.

Die Verträglichkeit der Verfugungs- und Beschichtungssysteme ist zu prüfen. Diesbezüglich sind die Produkthersteller zu befragen.

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