8 Anforderungen an Fugenbandsysteme
8.1 Frühbeanspruchung
Bei der Prüfung nach Abs. 9.1 darf das Band durch Frühbeanspruchung nicht verrutschen und durchhängen oder sich im Bereich des
Klebstoffes vom Untergrund ablösen.
8.2 Weiterreißverhalten
Der Weiterreißwiderstand muss bei Prüfung nach Abs. 9.2 = 7,0 N/mm betragen.
8.3 Haft- und Dehnverhalten
Folgende Grenzwerte für die auftretende Zugkraft bei
Dehnung um 100 %, bezogen auf die
Bewegungszone, müssen bei Prüfung nach Abs. 9.3, bei gleichzeitiger Angabe der mittleren Materialdicke aus drei Messungen in der Bewegungszone, eingehalten werden:
- Bei +23 °C 50 N bis 120 N
- Bei - 20 °C 50 N bis 120 N
Die Verklebung muss bei der Prüfung erhalten bleiben.
Der 300 %-Spannungsmittelwert der Normstäbe aus dem bestrahlten Band darf bei Prüfung nach Abs. 9.4 maximal -5 % bis +20 % vom Wert der Normstäbe aus unbestrahltem
Fugenband abweichen.
Bei Prüfung nach Abs. 9.5 darf weder beim Baustoff noch beim
Klebstoff eine wesentliche Farbänderung auftreten.
8.6 Anstrichverträglichkeit
Bei der Prüfung nach Abs. 9.6 muss das System eine
Verträglichkeit entsprechend den Kriterien der Prüfnorm aufweisen.
Elastomer-Fugenbänder dürfen nicht überstrichen werden, oder nur nach bestandener Prüfung nach
DIN 52452-4/A3, mit gleichzeitiger Angabe der Handelsbezeichnung der
Beschichtung.
Das Rückstellvermögen muss bei der Prüfung nach Abs. 9.8 mindestens 70 % betragen.
Elastomer-Fugenbänder einschließlich der Fugenband-
Klebstoffe und aller Hilfsstoffe müssen mindestens normal entflammbar sein, Baustoffklasse B2 nach
DIN 4102. Die Prüfung erfolgt nach Abs. 9.9.