8 Anforderungen an Fugenbandsysteme

8.1 Frühbeanspruchung

Bei der Prüfung nach Abs. 9.1 darf das Band durch Frühbeanspruchung nicht verrutschen und durchhängen oder sich im Bereich des Klebstoffes vom Untergrund ablösen.


8.2 Weiterreißverhalten

Der Weiterreißwiderstand muss bei Prüfung nach Abs. 9.2 = 7,0 N/mm betragen.


8.3 Haft- und Dehnverhalten

Folgende Grenzwerte für die auftretende Zugkraft bei Dehnung um 100 %, bezogen auf die Bewegungszone, müssen bei Prüfung nach Abs. 9.3, bei gleichzeitiger Angabe der mittleren Materialdicke aus drei Messungen in der Bewegungszone, eingehalten werden:
  • Bei +23 °C 50 N bis 120 N
  • Bei - 20 °C 50 N bis 120 N
Die Verklebung muss bei der Prüfung erhalten bleiben.

8.4 UV-Beständigkeit

Der 300 %-Spannungsmittelwert der Normstäbe aus dem bestrahlten Band darf bei Prüfung nach Abs. 9.4 maximal -5 % bis +20 % vom Wert der Normstäbe aus unbestrahltem Fugenband abweichen.


8.5 Verfärbung angrenzender Baustoffe

Bei Prüfung nach Abs. 9.5 darf weder beim Baustoff noch beim Klebstoff eine wesentliche Farbänderung auftreten.


8.6 Anstrichverträglichkeit

Bei der Prüfung nach Abs. 9.6 muss das System eine Verträglichkeit entsprechend den Kriterien der Prüfnorm aufweisen. Elastomer-Fugenbänder dürfen nicht überstrichen werden, oder nur nach bestandener Prüfung nach DIN 52452-4/A3, mit gleichzeitiger Angabe der Handelsbezeichnung der Beschichtung.


8.7 Rückstellvermögen

Das Rückstellvermögen muss bei der Prüfung nach Abs. 9.8 mindestens 70 % betragen.

8.8 Brandverhalten

Elastomer-Fugenbänder einschließlich der Fugenband-Klebstoffe und aller Hilfsstoffe müssen mindestens normal entflammbar sein, Baustoffklasse B2 nach DIN 4102. Die Prüfung erfolgt nach Abs. 9.9.


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