11 Kontrollen durch Sachverständige
Der Betreiber hat die Fuge nabdichtungssysteme als Teil einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand gemäß AwsV § 46 überprüfen zu lassen:
Es gelten außerdem die landesrechtlichen Vorschriften.
Es gelten außerdem die landesrechtlichen Vorschriften.