11 Kontrollen durch Sachverständige

Der Betreiber hat die Fugenabdichtungssysteme als Teil einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand gemäß AwsV § 46 überprüfen zu lassen:

Es gelten außerdem die landesrechtlichen Vorschriften.


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