17 Literaturverzeichnis
Normative Verweise
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
Europäischen Bauprodukte n-Verordnung EU-BauPVO
(früher Bauproduktenrichtlinie )
Die EU-BauPVO hat die bis 2013 gültige Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) abgelöst. Die Verordnung selbst bestimmt nur den Rahmen. Harmonisierte Europäische Normen oder Europäische Technische Bewertungen legen die nötigen technischen Details fest. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und damit für eine schrankenlose Vermarktung und Verwendung ist, dass ein Hersteller die geforderten Leistungen des Bauprodukts nach den Regeln der Verordnung erklärt. Bewertung der Emissionen von gefährlichen Substanzen aus Baustoffe n und Bauelementen.
DIBt
allgemeine und spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätzen für Fuge ndichtstoffe des DIBt
DIN EN 14188-2
Fugeneinlagen und Fugenmassen
Teil 2: Anforderungen an kalt verarbeitbare Fugenmassen
Beuth-Verlag GmbH, 10787 Berlin
DIN EN 15651-4
Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden und Fußgängerwegen
Beuth-Verlag GmbH, 10787 Berlin
DIN 52460
Fugen und Glasabdichtungen – Begriffe
Beuth-Verlag GmbH, 10787 Berlin
IVD-Merkblatt Nr. 15
Die Wartung von hochbelasteten bewegungsausgleichenden Dichtstoffen und aufgeklebten elastischen Fugenbändern
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E. V., 40237 Düsseldorf
TRwS 781 -784, 786
der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft
Abwasser und Abfall e.V.
Zulassungsgrundsätze des DIBt für Fugenabdichtungssysteme in
LAU-Anlagen , Teil 1 – Fugendichtstoffe
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes, §§ 62, 63
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
Europäischen Bauprodukte n-Verordnung EU-BauPVO
(früher Bauproduktenrichtlinie )
Die EU-BauPVO hat die bis 2013 gültige Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) abgelöst. Die Verordnung selbst bestimmt nur den Rahmen. Harmonisierte Europäische Normen oder Europäische Technische Bewertungen legen die nötigen technischen Details fest. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und damit für eine schrankenlose Vermarktung und Verwendung ist, dass ein Hersteller die geforderten Leistungen des Bauprodukts nach den Regeln der Verordnung erklärt. Bewertung der Emissionen von gefährlichen Substanzen aus Baustoffe n und Bauelementen.
DIBt
allgemeine und spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätzen für Fuge ndichtstoffe des DIBt
DIN EN 14188-2
Fugeneinlagen und Fugenmassen
Teil 2: Anforderungen an kalt verarbeitbare Fugenmassen
Beuth-Verlag GmbH, 10787 Berlin
DIN EN 15651-4
Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden und Fußgängerwegen
Beuth-Verlag GmbH, 10787 Berlin
DIN 52460
Fugen und Glasabdichtungen – Begriffe
Beuth-Verlag GmbH, 10787 Berlin
IVD-Merkblatt Nr. 15
Die Wartung von hochbelasteten bewegungsausgleichenden Dichtstoffen und aufgeklebten elastischen Fugenbändern
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E. V., 40237 Düsseldorf
TRwS 781 -784, 786
der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft
Abwasser und Abfall e.V.
Zulassungsgrundsätze des DIBt für Fugenabdichtungssysteme in
LAU-Anlagen , Teil 1 – Fugendichtstoffe
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes, §§ 62, 63