6 Kontaktmaterialien
Es sind nur die Kontaktmaterial ien zulässig, die in den bauaufsichtlichen Zulassungen angegeben sind. (z.B. Beton, Stahlbeton, Polymer beton, Stahl usw.). Für diese Baustoffe müssen ebenfalls Verwendbarkeitsnachweis e vorliegen, d. h. sie müssen mindestens genauso chemisch beständig und undurchlässig gegenüber wassergefährdenden Stoffen wie die einzusetzenden Dichtstoffe sein.
Falls Dichtstoffe an nicht zugelassenen Kontaktmaterialien bzw. -flächen angebunden werden sollen, ist auch hier der Verwendbarkeitsnachweis gemäß den allgemeinen und speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätzen für Fuge ndichtstoffe des DIBt zu erbringen.
Falls Dichtstoffe an nicht zugelassenen Kontaktmaterialien bzw. -flächen angebunden werden sollen, ist auch hier der Verwendbarkeitsnachweis gemäß den allgemeinen und speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätzen für Fuge ndichtstoffe des DIBt zu erbringen.