6 Kontaktmaterialien

Es sind nur die Kontaktmaterialien zulässig, die in den bauaufsichtlichen Zulassungen angegeben sind. (z.B. Beton, Stahlbeton, Polymerbeton, Stahl usw.). Für diese Baustoffe müssen ebenfalls Verwendbarkeitsnachweise vorliegen, d. h. sie müssen mindestens genauso chemisch beständig und undurchlässig gegenüber wassergefährdenden Stoffen wie die einzusetzenden Dichtstoffe sein.

Falls Dichtstoffe an nicht zugelassenen Kontaktmaterialien bzw. -flächen angebunden werden sollen, ist auch hier der Verwendbarkeitsnachweis gemäß den allgemeinen und speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätzen für Fugendichtstoffe des DIBt zu erbringen.



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