2.4 Dreiflächen-Haftung

Um seine Aufgaben als bewegungsausgleichende Abdichtung erfüllen zu können, muss der Dichtstoff eine freie Bewegungsmöglichkeit haben. Dies ist gegeben, wenn der Dichtstoff ungehindert den Zug- und Druckbewegungen zwischen den Fugenflanken nachgeben kann. Daher darf nur zu den seitlichen Haftflächen (bH) eine feste Verbindung bestehen...

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