4 Konstruktive Voraussetzungen
4.1 Klotzung und Dampfdruckausgleich
Die Lastabtragung des Scheibengewichtes sowie die Lagesicherung der Scheibe erfolgt über die Klotzung im Glasfalz (siehe Technische Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 3: Klotzung von Verglasungseinheiten). Bei dichtstofffreien Falzräumen ist der Dampfdruckausgleich nach außen über ausreichend bemessene Öffnungen sicherzustellen (siehe Bild 2). Durch eine entsprechende Ausformung des Glasfalzes und/oder durch die Wahl geeigneter Klötze (Klotzbrücken o.ä., siehe Bild 3) muss eine Verbindung der Hohlräume im Glasfalz hergestellt werden, um einen Dampfdruckausgleich zu gewährleisten. Es ist zu beachten, dass für die Verglasungsklötze eine ausreichende Auflagefläche vorhanden ist und die Klötze gegen Verrutschen gesichert sind.Dampfdruckausgleich im dichtstofffreien Glasfalz durch entsprechende Formgebung des Rahmens und/oder durch geeignete Klötze
Wird der Falzraum durch Sprossen geteilt, ist durch Verbindungen der einzelnen Falzräume untereinander ein zusammenhängender Glasfalzraum zu schaffen (Bild 4).
4.2 Glashalteleisten
Die Befestigung der Glashalteleiste muss folgende Aufgaben dauerhaft erfüllen:- die Abtragung von Lasten senkrecht zur Scheibenebene, die aus Windlasten entstehen,
- die Trennung von Raum- und Außenklima durch die luftdichte Anlage am Rahmen.
Kann die Befestigung der Glashalteleiste die gegen Raumluft ausreichend dichte Anlage am Rahmen nicht sicherstellen oder liegen erhöhte Feuchtebelastungen von der Raumseite vor, muss durch Maßnahmen im Bereich unter der Glashalteleiste, wie in Bild 5 dargestellt, eine Verbesserung der Dichtheit zwischen Rahmen und Glashalteleiste sichergestellt werden.
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