5 Die konstruktiven Voraussetzungen zur Fugenabdichtung

Es wird vorausgesetzt, dass Bauteile in der Fläche flüssigkeitsdicht sind und keine Umläufigkeit gegeben ist.

Umläufigkeit ist in DIN 52460 „Fugen- und Glasabdichtungen; Begriffe“ wie folgt definiert: „Umläufigkeit ist der Wasserdurchgang in der Nähe einer Abdichtung durch Bauteile infolge von Rissen oder Porosität“. Da im Bodenbereich immer mit über längere Zeit stehendem Wasser gerechnet werden muss, ist der Dichtigkeit der Bodenfläche neben der Fuge besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Lasten müssen von der Bodenfläche außerhalb der Fugen getragen werden. Sie dürfen nicht direkt auf den Dichtstoff einwirken, weil dieser einem direkten und länger einwirkenden Druck nicht ohne Deformation widersteht. Dadurch wird insbesondere die Haftung an den Fugenflanken übermäßig beansprucht und geschädigt.
Bei Bodenfugen ist vom Bauwerksplaner nach DIN 18560 Teil 2 und Teil 4 ein Fugenplan zu erstellen, aus dem Art und Anordnung der Fugen zu entnehmen sind. Der Fugenplan ist als Bestandteil der Leistungsbeschreibung dem Ausführenden vorzulegen.

5.1 Die Dimensionierung der Bodenfuge

Die Fugenabmessungen ergeben sich aus der Summe der Beanspruchungen und der physikalischen Eigenschaften der Baustoffe.

Sie müssen vom Planer unter Berücksichtigung des Schwindverhaltens der Baustoffe, der zu erwartenden Temperaturdifferenzen, der Baustofftemperatur zum Einbauzeitpunkt und der zulässigen Gesamtverformung (ZGV) der vorgesehenen Dichtstoffe berechnet werden.

Die nachfolgende Tabelle 1 kann vom ausführenden Betrieb zur Überprüfung der Mindestfugenbreite benutzt werden, sie ist keine Bemessungsgrundlage.
Tabelle 1: Fugendimensionierung
Fugenabstand Mindestfugenbreiten bei zulässiger Gesamtverformung von
  25 % 20 % 12,5
ΔT = 80 °C Breite / Tiefe in mm Breite / Tiefe in mm
Breite / Tiefe in mm
2,0 m 10 / 10 15 / 10 15 / 10
4,0 m 15 / 10 20 / 15 25 / 20
6,0 m 20 / 15 25 / 20 ---------
ΔT = 40 °C Breite / Tiefe in mm Breite / Tiefe in mm Breite / Tiefe in mm
2,0 m 10 / 10 10 / 10 10 / 10
4,0 m 10 / 10 10 / 10 15 / 10
6,0 m 15 / 10 15 / 10 20 / 15
ΔT = 20 °C Breite / Tiefe in mm Breite / Tiefe in mm Breite / Tiefe in mm
2,0 m 10 / 10 10 / 10 10 / 10
4,0 m 10 / 10 10 / 10 10 / 10
6,0 m 10 / 10 10 / 10 10 / 10

Hinweise zur Tabelle 1:
∆T ist die Temperaturdifferenz zwischen niedrigster und höchster Temperatur der die Fugen begrenzenden Bauteile.

Beispiele:
  • 80 °C bei ganzjährig im Freien bewitterten Fugen
  • 40 °C bei Fugen in einem Kühlhaus
  • 20 °C bei Fugen in einer normal temperierten Halle
Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf den thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Beton (10 hoch -6  1/K).
Der Fugendichtstoff soll mit einer Tiefe „tD“ von etwa dem 0,8 bis 1,0 fachen der Fugenbreite „bF“ eingebaut werden. Dichtstofftiefen „tD“ größer als 20 mm sollen vermieden werden.

Fugenbreiten < 10 mm und Fugenbreiten > 20 mm erfordern Sonderlösungen, die mit dem Planer und dem Dichtstoffhersteller abzustimmen sind.
Schnittfugen in der Fläche, als Sollbruchstelle ausgelegt, unterliegen bauteilspezifischen Anforderungen, die bei der konstruktiven Ausbildung der Fuge vom Planer entsprechend zu berücksichtigen sind.

5.2 Art der Fugen

5.2.1 Begehbare Fugen

Bei Flächen aus Beton/Estrich, Plattenbelag, Beschichtung, Kunst- und Naturstein, z. B. in Treppenhäusern, muss beachtet werden:
  • Keine Fase an der Fugenkante, aber die Kantenfestigkeit beachten
  • Fugenbreite auf 15 mm begrenzen (Unfallgefahr)
  • Oberflächenbündig ausspritzen

Abbildung 1
Begehbare Bodenfuge, Dichtstoff oberflächenbündig


bF = Breite der Fuge
tD = Tiefe des Dichtstoffs

Abbildung 2
Begehbare Bodenfuge, Dichtstoff oberflächenbündig mit Fliesenbelag


bF = Breite der Fuge
tD = Tiefe des Dichtstoffs
Beim Fliesenkleber ist auf Verträglichkeit mit dem Dichtstoffsystem zu achten!


5.2.2 Befahrbare Fugen

Die Bauteilkanten sind im Fugenbereich vor Beschädigungen zu schützen, z. B. durch Abfasung bei Beton und Estrich. Die Dichtstoffoberfläche ist vertieft auszubilden.

Abbildung 3
Befahrene Bodenfuge mit Abfasung


bF = Breite der Fuge
tD= Tiefe des Dichtstoffs

Oberflächennahe Ausbildung siehe Abbildung 4. Fugenbreite auf 20 mm begrenzen z. B. durch Einsatz von Kantenschutzprofilen, dabei auch auf die Beständigkeit gegen eventuelle Chemikalieneinwirkung achten.
Abbildung 4
Befahrene Bodenfuge mit Kantenschutzprofil


bF = Breite der Fuge
tD = Tiefe des Dichtstoffs

Bei keramischen Plattenbelägen Einsatz spezieller Randplatten mit gerundeten Kanten


Abbildung 5
Befahrene Bodenfuge in keramischen Belägen


bF = Breite der Fuge
tD = Tiefe des Dichtstoffs

5.3 Die Fugenflanken

Die Fugentiefe muss so bemessen sein, dass der Dichtstoff einschließlich Hinterfüllmaterial fachgerecht gemäß den Verarbeitungsvorschriften des Dichtstoffherstellers eingebracht werden kann. Im Bereich des Fugenabdichtungssystems müssen die Fugenflanken parallel verlaufen.
Die Haftfläche muss ausreichend dicht, fest und tragfähig sowie frei von Verunreinigungen und solchen Oberflächenbehandlungen wie z. B. Anstrichen, Versiegelungen und Imprägnierungen sein, die das Haften und Aushärten des Dichtstoffs beeinträchtigen.
Der Verfuger sollte sich zur eigenen Absicherung vor der Arbeitsausführung schriftlich informieren, ob und in welcher Art eine Vorbehandlung der Fugenflanken erfolgt ist.
Mörtel zur Ausbesserung schadhafter Stellen im Fugenbereich muss ausreichend fest und rissfrei erhärtet sein, eine weitgehend porenfreie Oberfläche haben und am Beton (Estrich) ausreichend zugfest haften. Solche Ausbesserungen müssen verträglich sein und dürfen das Haften des Dichtstoffs nicht beeinträchtigen.

5.4 Das Hinterfüllmaterial

Ein Hinterfüllmaterial dient zur Begrenzung der Fugentiefe bzw. zur Einstellung der korrekten Tiefe des Dichtstoffs, um die jeweils vorgeschriebene Fugendimensionierung zu erreichen.
Ferner soll es eine Dreiflächenhaftung des Dichtstoffs verhindern.
Das Hinterfüllmaterial muss eine gleichmäßige, möglichst konvexe Begrenzung der Fugentiefe sicherstellen (Fuge in der Mitte etwas dünner als an den seitlichen Haftflächen).
Es muss mit dem Dichtstoff verträglich und darf nicht Wasser saugend sein.

Die Wasseraufnahme eines Hinterfüllmaterials darf einen Grenzwert von 1g/100 cm3 gemessen nach DIN 52459 nicht überschreiten.

Es darf die Formänderung des Dichtstoffs nicht behindern und keine Stoffe enthalten, die das Haften des Dichtstoffs an den Fugenflanken beeinträchtigen können, z.B. Bitumen, Teer oder Öle.
Außerdem darf es keine Blasen hervorrufen und muss mindestens der Baustoffklasse E der DIN EN 13501-1 entsprechen.

Als Material hat sich für die meisten Anwendungsgebiete von Dichtstoffen ein geschlossenzelliges, verrottungsfestes Voll-Rundprofil aus geschäumtem Polyethylen bewährt.

Das Hinterfüllmaterial darf beim Einbau nicht verletzt werden, z.B. durch scharfkantige Werkzeuge und muss in komprimiertem Zustand eingebaut werden, um ausreichenden Widerstand beim Einbringen und Glätten des Dichtstoffs sicher zu stellen.
Deshalb soll der Durchmesser um ein Viertel bis ein Drittel größer sein als die vorhandene Fugenbreite.

Bei Fugen mit geringer Fugentiefe dürfen zur Verhinderung einer Dreiflächenhaftung Folien aus Polyethylen oder in Funktion und Verträglichkeit gleichwertiges Material eingesetzt werden.


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