11 Verträglichkeit mit der Oberflächen­beschichtung

Die Verträglichkeit des Systems Dichtstoff/Beschichtung muss sichergestellt sein. Es darf nicht zu Verlauf- und Haftstörungen oder Beeinträchtigung der Trocknung der Beschichtungsstoffe kommen. Es dürfen zudem keine Bestandteile aus dem Dichtstoff auswandern, die zu be­schichtungstechnischen Schwierigkeiten führen (z.B. Farb­veränderungen, Benetzungsstörungen ...).
Der Nachweis der Verträglichkeit von Anstrichen mit Dicht­stoffen ist nach DIN 52452-4 zu führen (Tabelle 6).

Tabelle 6: Zusammenstellung der Merkmale aus DIN 52452-4
Verträglichkeit zwischen vorhandener Beschichtung und nachfolgendem
Dichtstoff.
(Prüfverfahren A1nach DIN 52452-4)
  Verträglichkeit zwischen ausreagiertem Dichtstoff und nachfolgender
Beschichtung im angrenzenden Bereich.
(Prüfverfahren A2 nach DIN 52452-4)
  Beurteilung einer Beschichtung im Bereich der Dichtstoffoberfläche. Bewegungsausgleichende Dichtstoffe dürfen nicht ganzflächig überstrichen werden. Wird dies in Ausnahmefällen verlangt
oder notwendig, dann muss die Beschichtung auch die vom Dichtstoff auszugleichenden Bewegungen ohne optische oder mechanische Mängel mitmachen.
(Prüfverfahren A3 nach DIN 52452-4)

Anmerkung:
Die Beurteilung A3 ermöglicht es dem Hersteller eines Dichtstoffes wie auch dem eines  Beschichtungsstoffs, sein Produkt dahingehend zu beurteilen, ob es in Verbindung mit dem anderen Material alle für einen funktionsfähigen Einsatz notwendigen Eigenschaften aufweist.

Der Begriff „überstreichbar“ im Sinne von DIN 52452-4 beinhaltet nicht nur die Angabe des Beschichtungsverfahrens mit dem gewünschten optischen Endzustand, sondern auch, dass das System Dichtstoff/Beschichtung folgende Anforderungen erfüllen muss:
  • mängelfreie Beschichtung der Dichtstoffoberfläche
  • einwandfreie Durchtrocknung der Beschichtung
  • eine Farbveränderungen der Beschichtung
  • Haftung der Beschichtung auf dem Dichtstoff
  • Dehnfähigkeit ohne Rissbildung in der Beschichtung
Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, darf die Angabe „überstreichbar mit ...“ unter Angabe der Handelsbezeichnung der Beschichtung gemacht werden.

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